Fehlender Beweis für deutsche Goldreserven im Ausland! Warum wurden Deutsche Auslandsreserven noch nie geprüft ?
Sehr geehrter Herr Gottschalk,
den Großteil unserer Goldreserven lagern wir bei der US Zentralbank. Die Notenbanken Großbritanniens und Frankreichs verwahren ebenfalls kleinere Bestände.
Allen gemein ist, dass Deutschland die Inventur verweigert wird.
quelle: https://www.focus.de/finanzen/banken/auslandsreserven-wurden-noch-nie-geprueft-kein-beweis-fuer-deutsches-gold-im-ausland_id_2272402.html
Ist den USA noch zu trauen, wenn uns verweigert wird unser Eigentum zu inspizieren (America First!), zumal China den Dollar zerstören kann?
quelle: https://www.business-leaders.net/devisenreserven-der-welt-chinas-gross-angriff-auf-den-dollar/
1. Auf welche rechtlichen Grundlage darf die USA uns die Inventur unseres Eigentums verwehren?
2. Warum interveniert die Bundesregierung nicht?
3. Warum beschließen wir kein Gesetz, dass deutsches Eigentum im Ausland max 5 jährig zu inventarisieren ist? Und zwar durch ein unabhängiges Gremium !!!
Heike R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Ich werde diese Fragen in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung beantworten lassen.
Aktuell kann ich Ihnen nur eine Aussage des Staatssekretärs Toncars auf eine Frage meines Kollegen Marcus Bühl weitergeben, in der es heißt, dass nach Art. 127 AEUV und nach § 3 BBankG die Haltung und Verwaltung der Währungsreserven, zu denen auch das Gold gehört, der Deutschen Bundesbank obliegt. Von Weisungen der Bundesregierung ist die Deutsche Bundesbank nach Art. 130 AEUV und nach § 12 Satz 1 BBankG unabhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Kay Gottschalk, MdB
Sehr geehrte Frau R.,
wir haben eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt.
Anbei erhalten Sie die Antwort der Bundesregierung, welche Sie auch unter folgendem Link einsehen können: https://dserver.bundestag.btg/btd/20/080/2008043.pdf (Seite 14)
"Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 14. August 2023 Nach Artikel 127 Absatz 2, 3. Anstrich des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und nach § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) obliegt die Haltung und Verwaltung der deutschen Währungsreserven, zu denen auch die Goldreserven zählen, der Deutschen Bundesbank. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Deutsche Bundesbank nach Artikel 130 AEUV und nach § 12 BBankG von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Über die Höhe und Verteilung der Goldreserven auf die drei in- und ausländischen Lagerstellen berichtet die Bundesbank jährlich in ihrem Geschäftsbericht (www.bundesbank.de/resource/blob/905556/3b904dlcd26 995h6ebfa4638f8b6fe07/mL/2022-geschaeftsbericht-data.pdf), woraus auch hervorgeht, in welcher Form (Barrengold, Goldsichtbestände) die Goldreserven gehalten werden. Goldleihegeschäfte hat die Bundesbank seit 2007 nicht mehr abgeschlossen."