Warum gibts es für Rentner keine einmalige Teurungszulage von bis zu 3000 Euro wie für die Pensionäre
Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit wieso kümmert sich niemand darum
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie kritisieren, dass der in der Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes vereinbarte Inflationsausgleich zwar auf die Pensionen, nicht jedoch auf die Renten übertragen wird.
Die am 22. April 2023 erfolgte Tarifeinigung im öffentlichen Dienst enthält neben den ab März 2024 geltenden Tariferhöhungen in den Besoldungsstufen einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" soll dieses Ergebnis auf die Besoldung und Versorgung der Beamten und Beamtinnen übertragen werden. Der Hintergrund der Übertragung auf die Pensionen ist das in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verankerte Alimentationsprinzip, welches gleichermaßen die Besoldung während der aktiven Zeit wie die Versorgung im Ruhestand umfasst.
Demgegenüber orientiert sich die Anpassung der gesetzlichen Rente jedes Jahr im Grundsatz an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Steigen also die Löhne und Gehälter, folgen die Renten in der Regel im Folgejahr zum 1. Juli. In diesem Jahr steigen die gesetzlichen Renten daher zum 1. Juli 2023 im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Unser Ziel als SPD-Fraktion ist es daher, die gesetzliche Rente weiter zu stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent dauerhaft zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Kaweh Mansoori