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Kaweh Mansoori
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Frage von Christoph K. •

Ist ihnen die Petition Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte , bekannt und sind sie bereit sich für unser Anliegen in Berlin stark zu machen?

Sehr geehrter Herr Mansoori,
wir kirchliche Mitarbeiter setzen große Hoffnung in der im Koalitionsvertrag aufgenommene Thematik zum kirchlichen Arbeitsrecht.
Unter gleichesrecht.verdi.de finden sie dazu Informationen, die unsere Forderungen verständlich machen.
Es kommt auch heute noch zu Kündigungen, wenn man aus der Kirche austritt, und wir Mitarbeitervertretungen werden in der Erfüllung unserer Aufgaben benachteiligt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

 

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement als Mitarbeitervertretung.

Ich kenne die Petition von ver.di und finde es gut, dass die Gewerkschaften sich an dem im Koalitionsvertrag angestoßenen Diskussionsprozess um das kirchliche Arbeitsrecht einbringen. Ich führe über die arbeitsrechtlichen Bedingungen bei den Kirchen und ihren Trägen regelmäßig Gespräche mit den Gewerkschaften, verschiedenen Gremien der Mitarbeitervertretungen und der Arbeitgeberseite.

Gemeinsam müssen wir Lösungen finden, wie das kirchliche Arbeitsrecht im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben an das weltliche angepasst werden kann. Das betrifft insbesondere die zahlreichen Beschäftigten, die nicht im verkündungsnahen Bereich arbeiten. Sie verdienen die gleichen Rechte zur Mitbestimmung und zum Schutz vor Diskriminierung wie ihre Kolleginnen und Kollegen bei einem weltlichen Arbeitgeber.

Gerade die diakonischen und caritativen Dienste mit vielen Beschäftigten im sozialen und pflegerischen Bereich sind meistens durch Steuermittel finanziert. Sie sollten auch deshalb gleichwertigen Bedingungen unterliegen wie bei einem weltlichen Träger. Sonst riskieren wir eine Ungleichbehandlung, die vom Staat nicht nur gebilligt, sondern finanziert wird. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir uns das erst recht nicht erlauben.

Gleiches Recht muss auch bei Austritten aus der Kirche gelten. Ein Austritt darf keinen Kündigungsgrund darstellen. Wenn die Kirchen diese Diskriminierung nicht abschaffen, müssen wir als Gesetzgeber handeln.

Keine Mitarbeitenden sollen durch eine Anpassung schlechter gestellt werden als unter den derzeitigen Bedingungen. Die Kirchen erlebe ich in dieser Hinsicht als gesprächsbereit, wie die Neufassung der Grundordnung in der katholischen Kirche und das Bestreben der evangelischen Kirche, ihr Mitarbeitervertretungsgesetz zu reformieren, zeigen.

In Kürze wird ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales moderierter Dialog mit den Gewerkschaften, Mitarbeitervertretungen und Arbeitgebern beginnen. Mein Augenmerk liegt vor allem auf dem Verbot der Einmischung in Belange der privaten Lebensführung, der betrieblichen Mitbestimmung und dem Zugang zur staatlichen Arbeitsgerichtsbarkeit.

 

Mit besten Grüßen
Kaweh Mansoori, MdB