Schutz von Biodiversität vor Autobahnbau! Wie wollen Sie erreichen, dass Bundesnaturschutzgesetz u. FFH-RL das Baurecht für neue Autobahnen überwiegt?
Sehr geehrter Herr Mansoori! Am Tag 4 der Biodiversitäts-Konferenz (COP 15) in Montréal weise ich darauf hin, dass in der BRD der Bau von Autobahnen noch immer Vorrang vor dem Schutz von Biodiversität hat. So konnten die A66 und der Riederwaldtunnel in Frankfurt a.M. nur genehmigt werden, weil beim Artenschutz Ausnahmegründe geltend gemacht wurden. "... aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art" kann so ein Eichen-Hainbuchenwald mit "sehr großer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz" gerodet und damit zerstört werden. (Siehe dazu Arten- und Biotopschutz-Konzept für Frankfurt, S. 370f.) Wer definiert die "zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses"? Wann ist in Anbetracht von Klima- und Biodiversitätskrise mit einer Neudefinition zu rechnen? Tolerierbare Temperaturen und Ernährungssicherheit sind ein öffentliches Interesse!
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Definition der „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“.
Auf welche Vorschrift sich die Auslegung zum Begriff des öffentlichen Interesses bezieht, kann ich ohne den vollständigen Text nicht bewerten. Die vorgenommene Güterabwägung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Selbstverständlich kann der Gesetzgeber im Rahmen des Infrastrukturrechts bestimmte abwägungsrelevante Belange wie den Klimaschutz priorisieren. So hat er beispielsweise auch mit meiner Stimme im letzten Jahr festgelegt, dass die die erneuerbaren Energien und der Netzausbau im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Kaweh Mansoori, MdB