Grunderwerbsteuer bei Share Deals. Wann wird die Regelung, dass der Staat auf die Grunderwerbsteuer verzichtet gestrichen.
Sehr geehrter Herr Mansoori,
Bei Share Deals werden ja Anteile von Immobilien erworben, die Immobilien besitzen. Wer Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft erwirbt, zahlt nämlich keine Grunderwerbssteuer.
Damit der Staat auf die Grunderwerbsteuer verzichtet, dürfen bei einem solchen Geschäft maximal 95 Prozent der Gesellschaft übertragen werden (94:6-Model).
Abgesehen davon, dass nicht 100 Prozent übertragen werden, sind Share Deals sehr aufwendig, dies ist mir bekannt. Aber es wird trotzdem gemacht, weil sich viel damit verdienen lässt, ohne dass des mehr preiswerte Wohnungen gibt, denn der Käufer – er zahlt mehr als der Verkäufer mal aufgewendet hat, will ja eine entsprechende Rendite erzielen.
Sehr geehrter Herr T.,
die SPD-Bundestagsfraktion hatte im vergangenen Jahr klargestellt, dass Share Deals ein veritables Gerechtigkeitsproblem darstellen. Während Käuferinnen und Käufer kleiner Einfamilienhäuser die Grunderwerbsteuer in Höhe von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises entrichten müssen, entziehen sich finanzstarke Immobilienhändler selbst beim Erwerb ganzer Straßenblöcke vollständig der Besteuerung. So entgehen den Ländern jedes Jahr enorme Steuereinnahmen.
Nach langer Blockade der Union konnte die SPD in der letzten Legislaturperiode ein Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes auf den Weg bringen, um sogenannte Share Deals zu erschweren. Beispielsweise wurde u.a. die Beteiligungsgrenze von 95 auf 90 Prozent gesenkt, um Share Deals unattraktiver zu machen und somit die missbräuchliche Vermeidung der Grunderwerbsteuer einzuschränken.
Als SPD hatten wir eine noch verbindlichere Regelung zur Bekämpfung von Steuervermeidung mittels Share Deals gefordert, dies war jedoch mit dem damaligen Koalitionspartner nicht zu machen. Mit der neuen Ampel-Koalition wollen wir steuerliche Schlupflöcher beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals) effektiv schließen. Aus den entsprechenden Häusern wird es innerhalb der nächsten vier Jahre abgestimmte Gesetzesentwürfe geben. Genaueres kann ich sagen, wenn Ministerien und Bundestag zu Beginn des neuen Jahres in den „normalen Arbeitsmodus“ kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Kaweh Mansoori, MdB