Position zu und Maßnahmen betreffend „Letzte Generation“
Sehr geehrte Frau Uhlig,
Die sogenannte „Letzte Generation“ wird zunehmend mit Aktionen auffällig, die nicht nur gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr darstellen, sondern darüber hinaus auch unbescholtene Bürger nötigen und ihnen - wie letztens - den Urlaub verderben oder echte Probleme (Rettungsdienste, Menschen mit wichtigen Terminlichkeiten) mutwillig schaffen.
Losgelöst von der Frage, ob dieser Ansatz geeignet ist, Unterstützung für die Sache zu generieren, versucht diese „Organisation“, den Staat zu erpressen, kündigt an, ganze Städte lahmlegen zu wollen etc.
Dieses Verhalten ist spalterisch & nicht hinnehmbar, egal, wie gerecht der Grund (demnächst nehmen sich Menschen die gleichen Rechte zum Schutz des Karnevals heraus).
Mich interessiert, wie Sie diese Gesetztesbrüche bewerten & was man seitens des Bundes zu tun gedenkt. (BTW: bin pro Klimaschutz- habe gerade 80T € in Wärmepumpe & PV-Anlage investiert.
Gleichzeitig halte ich es mit Kants kateg. Imperativ)
Sehr geehrter Herr E.
ich verstehe Ihre Verärgerung. Wenn Protestaktionen dazu führen, dass die Sicherheit oder das Leben von Menschen gefährdet werden, ist das schlichtweg nicht akzeptabel. Die Protestform der „Letzten Generation“ hilft aus meiner Sicht auch dem Ziel der Proteste nicht: Die so dringend erforderlichen gesellschaftlichen und politischen Mehrheiten für mehr Klimaschutz durchzusetzen. Diese Mehrheiten sind jedoch wichtig, damit wir die dringend notwendigen Klimaschutzmaßnahmen auch umsetzen können. Gleichzeitig müssen wir in der sehr aufgeheizten Debatte die Verhältnismäßigkeit stets im Blick behalten.
Das Versammlungsrecht und gerade die Typen- und Gestaltungsfreiheit der Proteste hat hohen Verfassungsrang, den es – bei aller Kritik – stets abzuwägen gilt. Die aktuellen Strafgesetze reichen vollkommen aus, um gegen Personen vorzugehen, die Gefährdungen und Nötigungen für andere oder Sachbeschädigungen durch ihre Protestform verursachen. Pauschale Strafrechtsverschärfungen, wie sie im Zusammenhang mit den Protesten teilweise gefordert werden, lehnen wir Grünen ab. Ob im konkreten Einzelfall eine Aktion strafbar ist und welches Strafmaß angemessen ist, obliegt letztendlich der Bewertung durch die Gerichte. Wir vertrauen hier in unseren Rechtsstaat.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Uhlig