Katrin Uhlig
Katrin Uhlig
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Heike R. •

Bietet Baerbock Assange Asyl an, wie sie selbst es als Oppositionspolitikern laut gefordert hat, oder nicht?

Sehr geehrte Frau Uhlig,
meine Frage bezieht sich auf Fälle wie z.B. Assange, Snowden, Mannings, Elsberg,....
"Annalena Baerbock hatte sich zunächst für die Freilassung Assanges ausgesprochen. Damals, zu ihrer Zeit als Oppositionspolitikerin, hatte sie zudem von schwerwiegenden Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gesprochen. Und jetzt? Jetzt ist Baerbock deutsche Außenministerin, ihre Aussagen zum Fall Assange verwässern zusehends. Von den einstigen Freilassungsforderungen sind lediglich komplizierte Phrasen zum Thema Rechtsstaatlichkeit übriggeblieben. "
quelle: https://www.stern.de/politik/ausland/julian-assange--asyl-in-deutschland--das-sagen-die-ampel-parteien-31973402.html
Frage:
Wenn der einzige Vorwurf gegen Assange im Whistleblowing besteht, muss dann nicht Assange freigelassen werden? Steht ansonsten die Glaubwürdigkeit der Menschenrechtspolitik Baerbocks und 'des Westens' auf dem Spiel?
Bitte keine Phrasen zum Thema Rechtsstaatlichkeit !

Heike R.

Katrin Uhlig
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Zu dem Fall von Julian Assange hat sich Annalena Baerbock im Juni des vergangenen Jahres geäußert, worauf der Stellv. Regierungssprecher Wolfgang Büchner bei der Regierungspressekonferenz im Mai verwiesen hat. In einem persönlichen Statement hat sie unterstrichen, dass es „Diskrepanzen zwischen unserem Rechtsverständnis und dem Rechtsverständnis in den USA gebe, was die Bedeutung der Pressefreiheit in diesem konkreten Fall angehe“.  Darüber hinaus hat „die Außenministerin das Thema wiederholt gegenüber ihrem britischen Amtskollegen angesprochen [hat], zuletzt in ihrem Gespräch mit James Cleverly am 5. Januar. Die Außenministerin betonte aber auch noch einmal ‑ das gilt auch weiterhin ‑, dass das rechtliche Verfahren gegen Julian Assange in Großbritannien noch nicht abgeschlossen sei und dass noch weitere Rechtsmittel offen stünden."

Den Artikel zur Regierungspressekonferenz vom 05.05.2023 finden Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2595688

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen verfolgt den Fall von Julian Assange seit langem mit großer Aufmerksamkeit und Sorge.

Im Juni 2022 entschied ein britisches Gericht, dass Assange an die USA ausgeliefert werden könnte.

Vor wenigen Tagen hat der Oberste Gerichtshof von Großbritannien den Antrag von Assange auf Berufung gegen den Auslieferungsbescheid der britischen Regierung zurückgewiesen.

Assangs Frau kündigte an, dagegen erneut Berufung einzulegen. Als weitere Option bleibt Julian Assange die Möglichkeit, Beschwerde vor dem EGMR zu erheben. Die Individualbeschwerde, die beim EGMR erhoben werden kann, entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Wie viele Menschenrechtsorganisationen sind wir sehr besorgt über den Abschreckungseffekt, den eine Auslieferung und ein Gerichtsverfahren in den USA für Pressefreiheit weltweit haben könnten. Es braucht international mehr Schutz für Plattformen wie Wikileaks, für Whistleblower*innen und Journalist*innen und nicht weniger. Eine freie Presse und Kontrolle von Regierungshandeln sind Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Demokratien. Die Auslieferung Julian Assanges wäre ein fatales Symbol für Presse- und Medienschaffende weltweit.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Uhlig

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