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Katrin Staffler
CSU
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Frage von Mathias G. •

Wie begründen Sie eine allgemeine Impfpflicht, wenn weder bekannt ist, welche Variante bei deren Inkrafttreten vorherrschend ist, noch ein wirksamer Impfstoff gegen diese Variante verfügbar ist?

Sehr geehrte Frau Staffler,

Niemand kann vorhersehen, welche Virenvariante zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer allgemeinen Impfpflicht aktiv sein wird. Die bisherige Entwicklung hat gezeigt, dass das Covid19 Virus sehr schnell mutiert und die Wirksmkeit der - vorläufig - zugelassenen Impstoffe mit jeder Mutation nachlässt.

Die Entwicklung eines Impfstoffes für eine neue Variante dauert lange - es ist wahrscheinlich, dass schon eine neue Variante das Infektionsgeschehen dominiert, wenn ein Impfstoff fertig entwickelt ist.
Die Entwicklung eines Impstoffes wird den Mutationen eines Virus immer hinterherlaufen.

Bis heute sind die bei uns zugelassenen Impfstoffe nur vorläufig zugelassen - soll es in Zukunft mit einer Impfpflicht die Regel werden, dass die Zulassungsverfahren extrem verkürzt werden, um mit der Geschwindigkeit, mit der das Virus mutiert, mithalten zu können?

Können Sie das durch die Zustimmung zu einer allgemeinen Impfpflicht verantworten?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform abgeordnetenwatch.de geschickt haben. Gerne möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Wie ich bereits in meiner Antwort bei abgeordnetenwatch.de vom 25. Februar dargelegt habe, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht, der einen Dreiklang beinhaltet. Der Dreiklang besteht darin, eine zuverlässige, sichere und zugleich einfach zu errichtende Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen in Form eines Impfregisters zu schaffen, die Impfkampagne zu intensivieren und eine neue, vorausschauende gesetzliche Regelung, die mit einem gestuften Impfmechanismus Deutschland gut schützt, einzuführen. Der Impfmechanismus soll aktiviert werden, wenn folgende Kriterien gegeben sind: die voraussichtliche Schwere einer Virusvariante, deren Übertragbarkeit, die Wirksamkeit des dann verfügbaren Impfstoffes, die Erforderlichkeit und den Umfang der Immunität in der Bevölkerung (inklusive der Anzahl der erforderlichen Impfungen und der aktuellen Impfquote).

Wir wollen mit einer Dopplung aus Impfregister und Impfmechanismus gewährleisten, dass diejenigen, die am meisten durch das SARS-CoV-2-Virus gefährdet sind, den größtmöglichen Schutz erhalten und sowohl unser Gesundheitssystem als auch die kritische Infrastruktur nicht überlastet werden. Die Pandemie hat zudem gezeigt, wie schlecht wir auf solche Situationen vorbereitet sind. Dieser Vorschlag schafft umsetzbaren und vor allem rechtssicheren Schutz für unser Land - insbesondere vor einer künftigen Virusvariante im kommenden Herbst.

Sehr geehrter Herr G., nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position und das Vorhaben der Union nachvollziehbar darlegen.

Herzliche Grüße

Katrin Staffler

 

 

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