Sehr geehrte Frau Staffler, ich komme aus Bergkirchen und bin entsetzt über das Tempo im dem die Union ihre Wahlversprechen abräumt und in extreme Verschuldungspolitik eintritt. Wie stehen Sie dazu?
Danke und viele Grüsse!
Kai H.

Am vergangenen Dienstag haben wir im Deutschen Bundestag gemeinsam mit SPD und den Grünen die Änderungen des Grundgesetzes beschlossen.
Es ist uns nicht leichtgefallen, aber wir sind diesen Weg gegangen, weil nach der Bundestagswahl zwei entscheidende Ereignisse eingetreten sind:
- Der amtierende Bundesfinanzminister Kukies (SPD) hat zu Beginn der Sondierungen einen Einblick in die Staatsfinanzen gegeben. Dabei wurde deutlich, dass die ohnehin große Lücke im Bundeshaushalt in Wahrheit noch größer ist als angenommen.
- Die Weltlage hat sich sicherheitspolitisch deutlich verändert. Weil sich die alte Gewissheit, dass die USA bedingungslos zur NATO stehen, nicht mehr gilt, müssen wir uns wappnen. Für Deutschland bedeutet das, die Verteidigungsfähigkeit wieder hochzufahren.
Aus den genannten Gründen war die Einigung zu den Änderungen des Grundgesetzes notwendig. Dabei geht es um die folgenden Eckpunkte:
- Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nehmen wir von der Schuldenregel des Grundgesetzes aus. So schaffen wir eine Bereichsausnahme für die Modernisierung der Bundeswehr sowie weitere Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Sicherheit Deutschlands stehen.
- Die Schuldenbremse für die Länder wird so angepasst, dass den Ländern zukünftig eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet ist.
- Wir schaffen ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 12 Jahren für Investitionen in die Infrastruktur, von dem 100 Milliarden Euro den Ländern und Kommunen für eigene Investitionen zugutekommen sollen.
Wir als Union wollen uns unserer Verantwortung für das Land stellen und es wieder nach vorne bringen. Dafür war die gefundene Einigung notwendig. Zusätzlich wollen wir in den Koalitionsverhandlungen zusätzliche Strukturreformen und Einsparungen beschließen, beispielsweise durch eine Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren, spürbare Anreize für unternehmerische Investitionen, einen Bürokratie-Rückbau und die Umgestaltung des verkorksten Bürgergeldes hin zu einer neuen Grundsicherung.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler