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Katrin Staffler
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Frage von Mathias G. •

Wie begründen Sie die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht angesichts der tatsächlichen Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen mit COVID-Patienten?

Sehr geehrte Frau Staffler,

Das Bundesministerium für Gesundheit resümiert in seinem Abschlussbericht für das Jahr 2020, dass im Jahresdurchschnitt für COVID-19-Patienten in den deutschen Krankenhäusern "...2% aller Betten und knapp 4% der Intensivbetten benötigt wurden,..." (Seite 4)

(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Analyse_Leistungen_Ausgleichszahlungen_2020_Corona-Krise.pdf)

Die Zusammenfassung des Berichts: "Die Mitglieder des Beirats betonten, dass die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat."

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html

Die Daten für 2021 sind ähnlich.

(https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1181959/umfrage/intensivmedizinische-behandlungen-von-corona-patienten-in-deutschland/)

Ist angesichts dieser Daten Ihrer Ansicht nach die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht gegeben?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die mich über die Plattform abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage antworten.

Es stimmt, dass es in Deutschland keine gleichzeitige Überlastung aller Intensivstationen gegeben hat. Jedoch gab es zeitweise eine regionale Überlastung von Krankenhäusern, sodass einige Patienten verlegt werden mussten.

Ziel war es auch immer, die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Schaut man in andere Länder, hätte die Situation in Deutschland auch dramatischer ausgehen können. Doch aufgrund der Maßnahmen und Einschränkungen ist die schlimmste Annahme nicht eingetreten.

Und genau dies ist auch der Plan, den wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit unserem Impfvorsorgegesetz, welches wir in den Bundestag eingebracht haben, verfolgen. Wie ich bereits in einer anderen Antwort schrieb, dient das Ziel, das Gesundheitssystem vor einer Überforderung zu entlasten, weiterhin als Richtschnur unseres Handelns.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Staffler

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