Stehen sie auch zu der rückständigen 10H-Regel? Oder wollen sie, dass wir bei der Windenergie endlich kein Schlußlicht mehr sind?

Sehr geehrter Herr H.
herzlichen Dank für Ihre Frage. Die 10H-Regelung wurde 2014 in Bayern eingeführt, um einen Ausgleich zwischen dem Ausbau der Windenergie und den berechtigten Interessen der Anwohner zu schaffen. Die Regelung besagt, dass der Abstand einer Windkraftanlage zur nächsten Wohnbebauung mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen muss.
Wir als CSU setzen uns weiterhin dafür ein, einen ausgewogenen Ausbau der erneuerbaren Energie voranzutreiben. Dabei stehen wir für einen Energiemix ein, der nicht nur auf Wind- und Sonnenkraft basiert, sondern auch andere erneuerbare Energien beinhaltet. Unserer Überzeugung nach muss der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit der Bevölkerung vor Ort und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten stattfinden. Dafür stehen wir ein. Die 10H-Regelung ist aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein und sie wird regelmäßig evaluiert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen gerecht wird.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler