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Katrin Staffler
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Frage von Manfred K. •

Sehr geehrte Frau Staffler, was wissen Sie über das "Selbstbestimmungsgesetz" und wie stehen Sie dazu? Grüße

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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) der Ampel-Regierung.

Am heutigen Freitag fand im Deutschen Bundestag die finale Beratung zum Selbstbestimmungsgesetz statt. Mit der Regierungsmehrheit der Ampel-Fraktionen wurde der Gesetzentwurf verabschiedet. Ich habe heute gegen das Gesetz gestimmt.

Als Union waren wir immer offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens bzw. des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen. Der Gesetzentwurf der Ampel geht aber in seinem extremen und pauschalen Ansatz zu weit.

Dass es zukünftig möglich sein soll, den Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung einmal pro Jahr durch bloße Selbstauskunft beim Standesamt ändern zu können, würde zu einer Beliebigkeit der Geschlechtszuordnung führen. Das lehnen wir ab. Es braucht aus unserer Sicht zumindest eine verpflichtende qualifizierte Beratung, die auch Überlegungspflichten beinhaltet, um die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der Entscheidung vor dem Gesetz zu untermauern.

Auch mit Blick auf Kinder und Jugendliche schießt die Ampel weit über das Ziel hinaus. Zum Beispiel sollen Jugendliche ab 14 Jahren eine Änderung selbst erklären können, ebenfalls ohne Beratung und Begutachtung. Das hat mit Verantwortung für Schutzbefohlene nichts mehr zu tun. Deswegen sagen wir ganz klar: Für Kinder und Jugendliche muss das bisherige Verfahren beibehalten werden, gerade mit Blick auf die Begutachtungspflicht.  

Des Weiteren schafft die Ampel-Regierung mit dem Selbstbestimmungsgesetz ein echtes Sicherheitsrisiko: Die Datenweitergabe von Änderungen des Geschlechtseintrags an Sicherheitsbehörden wird gestrichen. So wird es künftig auch Straftätern möglich sein, mit neu ausgestellten Pässen unkompliziert auszureisen. Die Koalitionsfraktionen wollen zwar die Bundesregierung auffordern, bis zum 31.12.2024 eine Lösung zu erarbeiten, allerdings führen sie bis zu einer Neuregelung bewusst eine Sicherheitslücke ein.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz setzt die Ampel ihre fragwürdige Identitätspolitik weiter fort. Das nächste Projekt steht bereits in den Startlöchern: In der nächsten Woche wird der Bericht der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die von der Ampel eingesetzt wurde, veröffentlicht, der sich für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches ausspricht. Klar ist, dass wir uns entschiedenen dagegen aussprechen werden!

Herzliche Grüße
Katrin Staffler

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