Sehr geehrte Frau Staffler, ab 1. Nov gilt das Selbstbestimmungsgesetz was bedeutet, dass jeder ohne weiteres sein Geschlecht ändern darf. Warum stellt die CDU/CSU nicht Verfassungsbeschwerde?
Dass das Gesetz auch gute Bestandteile hat, stelle ich ja nicht in Frage, aber dass Kinder ab 14 dies prinzipiell einklagen dürfen, dass ehemalige Männer jetzt als Frau legitimiert sind im Hallenbad bei den Frauen zu duschen und jeder mit einer saftigen Geldstrafe rechnen muss, wenn er sich darüber aufregt, dass finde ich nicht hinnehmbar. Grüße
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir bereits klar zum Ausdruck gebracht, dass wir dieses Gesetz ablehnen werden. Wir als Union sind zwar offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens bzw. des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen, um dem Eindruck diskriminierender Regelungen entgegenzutreten. Allerdings gehen unseres Erachtens die Pläne der Ampelkoalition zu weit.
Bezüglich der Verfassungsbeschwerde sind wir als Union der Meinung, dass wir nicht jedes Gesetz in Karlsruhe beklagen müssen. Das würde auch unserer Demokratie schaden. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir uns auch weiterhin für unsere Vorstellungen des Selbstbestimmungsrechts einsetzen werden.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler