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Katrin Staffler
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Frage von Dr.-Ing. Adolf C. •

Frage an Katrin Staffler von Dr.-Ing. Adolf C. bezüglich Energie

Welche Veränderungen im EEG sind Ihrer Ansicht nach erforderlich, dass Photo-voltaikanlagen, die älter als 20 Jahre sind, mit einem wirtschaftlich vertretbaren Stromverkaufspreis, weiter betrieben werden können?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. C.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht zur Anschlussförderung für ausgeförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen, die ich gerne beantworte.

Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten.

Herzliche Grüße

Ihre Katrin Staffler

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