Poträt von Katrin Schmidberger
Katrin Schmidberger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans Jerg E. •

Frage an Katrin Schmidberger von Hans Jerg E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Der Gesetzgeber hat in § 18 PsychKg erklärt das Personen nur der Freiheit entzogen werden dürfen, wenn dafür die notwendigen baulichen Gegebenheiten vorliegen. Dürfen dann Personen in einer geschlossen Abteilung untergebrachtwerden, wenn ein Krankhaus keine Freiflächen hat, die zur geschlossen Abteilung gehören und von dort betreten werden können.

Wer überprüft in Berlin Kranhäuser nach der Neufassung von § 18 psychKGß
Wer ist für eine etwaige Unterbringung gegen die gesetzlichen Bestimmungen politisch verantwortlich? Wäre eine Unterbringung eine Straftat, wenn die Vorrausetzungen nicht gegeben sind?

Poträt von Katrin Schmidberger
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber H. E.,

die Fragen fallen leider nicht in meinen Fachbereich, dennoch möchte ich versuchen, diese kurz zu beantworten.

Laut § 18 PsychKG sind gesicherte Freiflächen in angemessener Größe vorzuhalten und zur Freizeitgestaltung zur Verfügung zu stellen. Die Fachaufsicht liegt bei den für Gesundheit zuständigen Bezirksämtern, in denen die Einrichtung liegt. Darüber hinaus sind mit der Novelle des PsychKG Besuchskommissionen eingerichtet worden, die überprüfen, ob die Einrichtungen die Vorschriften des Gesetzes einhalten.

Verantwortlich ist im Regelfall das Bezirksamt, in dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (meist also der Wohnort) oder zuletzt hatte oder in dem der Anlass für ein Tätigwerden entsteht. Politisch verantwortlich ist dem Falle die/der Gesundheitsstadtrat/rätin. Politisch verantwortlich für das PsychKG ist allerdings die Senatorin für Gesundheit Dilek Kalayci.

Eine Unterbringung geschieht nicht einfach so, sondern es sind verschiedene Hürden eingebaut. Der Normalfall ist eine richterliche Anordnung, im Ausnahmefall (wenn ein richterlicher Entscheid nicht rechtzeitig möglich ist) dürfen auch Bezirksämter, Krankenhäuser, der Polizeipräsident vorläufig unterbringen. Es empfiehlt sich bei Zweifeln an einer nicht rechtmäßigen Unterbringung dringend, Beschwerde einzulegen und sich an die Beschwerde- und Informationsstelle zu wenden - Details sind hier zu finden:
https://www.psychiatrie-beschwerde.de

Viele Grüße
Katrin Schmidberger

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