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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Brigitte J. •

Frage an Katrin Helling-Plahr von Brigitte J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,
leider hört man derzeit in den Medien nur noch Corona. Es gab aber vor paar Monaten ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, das beim begleiteten Suizid ganz klar auf das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen abzielt. Das bedeutet, die unterschiedlichen Gesetze wie das Arzneimittelgesetz und andere sind dahingehend zu ändern. Wo kann ich zu Ihrem und dem Engagement der FDP im Moment etwas hören oder lesen, das darauf schließen lässt, dass Sie von der Bundesregierung eine zügige Umsetzung dieses Urteils fordern? Herr Spahn darf nicht davon profitieren, dass alle nur noch mit Corona beschäftigt sind und er somit in diesem Punkt untätig bleiben kann.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Jerg,

wichtige Themen dürfen selbstverständlich nicht unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie immer weiter aufgeschoben werden. Menschen, die ernstlich sterben möchten und diesen Wunsch frei und eigenverantwortlich, sowie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gebildet haben, dürfen wir nicht alleine lassen. Daher teile ich Ihre Auffassung, dass wir jetzt schnell bessere Regelungen brauchen.

Am Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe ich fraktionsübergreifend Abgeordnetenkollegen zur Erarbeitung eines liberalen Sterbehilfegesetzes eingeladen. Diesem Schreiben war ein erstes Eckpunktepapier beigefügt. Darin spreche ich mich unter anderem für ein mehrstufiges Beratungskonzept aus (https://www.helling-plahr.de/mitteilung/katrin-helling-plahr-und-christian-lindner-laden-zu-gemeinsamen-gruppenantr%C3%A4gen-f%C3%BCr-liberales-sterbehilfegesetz-ein-berlin).

Um die Bundesregierung zu treiben und auf die Wichtigkeit der Thematik und die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Sterbehilfe aufmerksam zu machen, nutze ich alle mir zur Verfügung stehenden Mittel und verlange regelmäßig Antworten und Stellungnahmen aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Am 05. März 2020 habe ich in einer Einzelfrage den Bundesminister für Gesundheit gefragt, wie er seinen Nichtanwendungserlass vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beurteilt. In seiner Antwort versteckt sich der Minister hinter formaljuristischen Argumenten und antwortet nur, dass das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nichts mit den Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis eins tödlich wirkenden Medikamentes zu tun habe.

Am 10. März 2020 habe ich den Bundesminister für Gesundheit in der Regierungsbefragung befragt. Entsprechenden Ausschnitt können Sie sich unter https://www.facebook.com/watch/?v=244676289890238 ansehen.

Am darauffolgenden Tag fand eine Befragung in dem Ausschuss für Gesundheit und im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zum weiteren Vorgehen in Sachen Sterbehilfe in Ansehung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts statt.

Am 16. März 2020 habe ich in einer weiteren Einzelfrage den Bundesminister für Gesundheit gefragt, ob er der Auffassung ist, dass die Ablehnung der Anträge zur Erteilung der Erlaubnis des Erwerbs eines tödlichen wirkenden Medikaments für rechtmäßig erachtet. Auch hier versteckt sich der Minister wieder hinter formalen Schutzbehauptungen.

Derzeit führe ich fraktionsübergreifend Gespräche mit anderen Bundestagsabgeordneten, die wie ich der Meinung sind, dass wir Rechtssicherheit schaffen müssen, innerhalb welcher Grenzen die Hilfe zur Selbsttötung künftig erlaubt ist. Ein neues Verbotsgesetz darf es unserer Ansicht nach nicht geben.

Eine ausführliche Chronik zu meinem bisherigen Engagement im Bereich der Sterbehilfe finden Sie unter: https://www.helling-plahr.de/thema/selbstbestimmung-auch-am-lebensende

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

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