
Sie sprechen mit ihrer Frage viele Detailaspekte an, zu denen wir in den vergangenen Jahren parlamentarische Initiativen im Bundestag verabschiedet haben.
Foto: Dominik Butzmann
Sie sprechen mit ihrer Frage viele Detailaspekte an, zu denen wir in den vergangenen Jahren parlamentarische Initiativen im Bundestag verabschiedet haben.
Bei Ihrer Frage handelt es sich um ein Thema, dass eher auf Landes und auf der europäischen Ebene liegt. Ich möchte Sie deshalb auf eine Äußerung des grünen Landesverbandes Brandenburg und der grünen Europaabgeordneten Ska Keller aufmerksam machen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Komplexität des Themas und der hier begrenzten Möglichkeiten nur eingeschränkt antworten können.
Wir teilen Ihre Kritik am Jugendmedienschutz und haben teils die gleichen Fragen wie Sie. Wir sehen, dass der Jugendmedienschutz insgesamt Aktualisierung bedarf, um Antworten auf der Höhe der Zeit zu geben.
Leider betrifft Ihre Frage eine Entscheidung des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen.
Aber auch schon heute kann der Vater familiengerichtlich Anspruch auf Sorge geltend machen, sofern das dem Kindeswohl nicht schadet.