
(...) Eine Verlängerung des Kindergeldbezuges bis zum 27. Lebensjahr mag auf den ersten Blick hilfreich erscheinen, um Studierenden ohne Anspruch aus BAföG-Förderung auch nach dem 25. Geburtstag in der Krise etwas unter die Arme zu greifen. Die strukturellen Probleme der staatlichen Studienfinanzierung würde ein solcher Schritt aber nicht lösen. (...)