Würden Sie überhaupt einer Abschiebung eines Migranten zustimmen ? Falls nein, wo ist bei Ihnen die Grenze ? Drogenhandel, Mord ? oder darf er dies tun ohne das er seinen Asylstatus verliert ?
Die Frage bezieht sich auch auf Flüchtlinge und andere Migranten.
Sehr geehrter Herr W.
Vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. Unsere Haltung in dieser Frage ist sehr klar: Menschen, die nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie nach Ausschöpfung aller Rechtsschutzmöglichkeiten kein Aufenthaltsrecht erhalten und bei denen keine Abschiebehindernisse entgegenstehen, müssen zügig wieder ausreisen. Abschiebungen, zum Beispiel über Rückübernahmeabkommen, sind das letzte Mittel, wenn die Rückkehr verweigert wird, freiwillige Ausreisen haben immer Vorrang. Auch für die Menschen gelten aber die Grund- und Menschenrechte, u.a. in Art. 1 und 2 GG. Deshalb lehnen wir Abschiebungen in Krisengebiete ab, wenn den Menschen dort Gefahr für Leib und Leben droht. Selbst Menschen, die Straftaten begangen haben, dürfen nicht abgeschoben werden, wenn ihnen im Herkunftsland Gefahren für Leib und Leben und ihre körperliche Unversehrtheit drohen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt