Warum sind Totschlagfallen, laut des neunen „Tierschutz“-Gesetzes, prinzipiell immer noch erlaubt? Warum gibt es nur Einschränkungen und keine Abschaffung?
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet. Das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen soll darin ebenso abgeschafft werden wie der illegale Tierhandel, qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden, viele Wildtierarten sollen künftige nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, schauen Sie gern hier https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz/die-novelle-des-tierschutzgesetzes-kommt und hier nach: https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html.
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung. Weil in Koalitionen immer Kompromisse gefunden werden müssen, haben es manche bündnisgrüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt