Wann wird es zu einer Abschaffung der Gewinn-/ Verlustverrechnungsgrenze von 20000€ für Termingeschäfte geben?
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Die von Ihnen angesprochene Verlustbeschränkung des Einkommensteuergesetzes wurde seinerzeit von Union und SPD beschlossen, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der damaligen Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigten sich Union und SPD auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel, den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat der Einführung dieser Regelung seinerzeit nicht zugestimmt und sich enthalten, weil ernsthafte Bedenken bestanden.
Grundsätzlich teilt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gelten und nicht nur für Privatanleger*innen. Die Einführung dieser Regelung zeigt, dass die Abgeltungsteuer an vielen Stellen ungerecht wirkt. Aus diesem Grund setzen sich die bündnisgrünen Fachpolitiker*innen seit langem dafür ein, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren zu erheben. In einer umfassenderen Reform könnten so die von ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden. Leider konnte diese Forderung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nicht konsentiert werden.
Erst recht nach dem kürzlich ergangenen Urteil des BFH vom Juni 2024 erscheint jedoch ein politisches Nachjustieren durchaus angebracht. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird die bestehenden Möglichkeiten zur Reform dieser klagebehafteten Regelungen gemeinsam mit den Koalitionspartnern zeitnah erörtern.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt