Frage an Katrin Göring-Eckardt von Jan H. bezüglich Bundestag
Hallo!
Da ich dieses Jahr das erste Mal wähle, habe ich mir eben das Wahlprogramm der Grünen angesehen und ein bestimmter Punkt wirft mir Fragen auf.
"Die Sitzungen der Fachausschüsse sollen in der Regel öffentlich stattfinden und gestreamt werden."
Im Politik Unterricht haben wir gelernt, dass die Fachausschüsse ein wichtiges Instrument der Einflussnahme für Oppositionsparteien sind, weil unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Parteipolitik in den Hintergrund gerät und die Argumente zählen. Ein Nachgeben ist also nicht sofort mit öffentlichem Druck oder ähnlichem verbunden.
Mich würden daher die Vorteile einer Veröffentlichung interessieren, da ja eigentlich eine Oppositionspartei wie die Grünen von nicht-öffentlichen Fachausschüssen profitieren müsste.
Über eine Antwort würde ich mich freuen :)
LG
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt, sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Sehr häufig reagieren Bürgerinnen und Bürger auf Übertragungen der Plenarsitzungen des Bundestages verwundert und fragen sich, was die Abgeordneten machen, die nicht im Plenum sitzen und wo im Detail über die Fachfragen debattiert wird. Der Verweis auf die Ausschüsse und die Arbeitsweise des Bundestages ist dabei wenig befriedigend, denn die Ausschüsse tagen in der Regel nicht öffentlich. Dabei findet eine wesentliche Arbeit an Gesetzesvorhaben und Initiativen in den Ausschüssen statt, von der Fachdebatte bis hin zu Expertenanhörungen. Dabei heißt es in Artikel 42 GG: "Der Bundestag verhandelt öffentlich." Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich das Parlament im Interesse seiner eigenen Legitimation nicht aus der Öffentlichkeit zurückziehen darf. Die Schritte, wie unsere Gesetze zustande kommen, müssen für die Bürgerinnen und Bürger transparent sein. Und dazu gehört, dass die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich sind.
Das von Ihnen gemachte Argument ist sicher ein gewichtiges. Aber Politikerinnen und Politiker sollten gar nicht erst den Eindruck erwecken, vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen zentrale Entscheidungen zu treffen. In der Abwägung der Argumente gewinnt für uns die von der Demokratie gebotene Transparenz. Deshalb fordern wir die grundsätzlich öffentliche Tagung der Ausschüsse. Protokolle und Beratungsunterlagen sollen im Internet veröffentlich werden. Nur auf besonderen Beschluss soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden können. Einen entsprechenden Antrag zur Geschäftsordnung haben wir bereits zu Beginn der Wahlperiode in den Bundestag eingebracht: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/009/1900965.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt