Warum hat mein behindertes Pflegekind in der Werkstatt nur 20 Tage Urlaub?
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, ich habe eine Frage, die mich als Pflegeelternteil eines behinderten Kindes sehr bewegt. Mein Pflegekind, das aufgrund seiner Einschränkungen nicht produktiv tätig sein kann, besucht eine Werkstatt, die keinen wirtschaftlichen Ertrag erzielt. Trotzdem hat es nur einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Wie lässt sich diese geringe Zahl an Urlaubstagen rechtfertigen, insbesondere angesichts der besonderen Belastungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung? Zudem fällt mir immer wieder auf, dass es zahlreiche Widersprüche zwischen den gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und der Realität gibt. Warum bestehen diese Diskrepanzen, und was kann getan werden, um tatsächlich mehr Gerechtigkeit und Inklusion zu schaffen? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich für eine gerechtere Regelung und einen stärkeren Abbau solcher Widersprüche einsetzen könnten. Mit freundlichen Grüßen
Brit S.