Frage an Katrin Göring-Eckardt von Corvin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie ständen Sie zu einer Abschaffung des Artikels 146 des Grundgesetzes?
Sehr geehrter Herr Minrath,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Über den Artikel 146 GG gibt es unter Staatsrechtlern seit vielen Jahren eine Diskussion über die Bedeutung des Artikels. Einige vertreten die Auffassung, das Grundgesetz sei die Verfassung, der Artikel damit bedeutungslos.
In seinem Lissabon Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Artikels aber bestätigt. Dort heißt es: " Die Wahlberechtigten besitzen nach dem Grundgesetz das Recht, über den Identitätswechsel der Bundesrepublik Deutschland, wie er durch Umbildung zu einem Gliedstaat eines europäischen Bundesstaates bewirkt werden würde, und die damit einhergehende Ablösung des Grundgesetzes „in freier Entscheidung“ zu befinden. Art. 146 GG schafft - wie Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG - ein Teilhaberecht des wahlberechtigten Bürgers: Art. 146 GG bestätigt das vorverfassungsrechtliche Recht, sich eine Verfassung zu geben, aus der die verfasste Gewalt hervorgeht und an die sie gebunden ist." (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html)
Insofern steht eine Abschaffung des Artikels nicht zur Debatte.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt