Frage an Katrin Göring-Eckardt von Udo K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
ein Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD ist eine Verbesserung der sog. Mütterrente. Danach sollen allerdings nur die Mütter mit mehr als 2 Kindern, die vor dem Jahre 1992 geboren worden sind, den dritten Rentenpunkt erhalten. Damit bliebe die Ungerechtigkeit gegenüber den Müttern, die ein Kind oder zwei Kinder vor dem Jahre 1992 bekommen haben, bestehen. Ich frage Sie: Werden Sie sich für die Gleichstellung aller Mütter einsetzen, die ihre Kinder vor dem Jahre 1992 bekommen haben?
Mit freundlichem Gruß
U. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir gern auf Bitte von Frau Göring-Eckardt beantworten wollen.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat schon bei der Einführung der sog. Mütterrente gesagt, dass wir
grundsätzlich die Ausweitung der Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rente unterstützen. Wir haben damals kritisiert, dass keine Gleichbehandlung der Mütter gegeben ist. Eine Gleichbehandlung wäre richtig, denn die Erziehungsleistung von allen Eltern ist gleich wichtig und gleich viel wert. Gleichzeitig ist für uns jedoch eine nachhaltige und solidarische Finanzierung dieser nicht unerheblichen Ausweitung der Rentenleistungen eine notwendige Voraussetzung. Davon kann keine Rede sein. Die Rentenversicherung muss nach den bisherigen schwarz-roten Plänen wohl auch mit der Mütterrente II Leistungen übernehmen, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe eigentlich solidarisch vom Steuerzahler zu bezahlen wären. Das finanzieren also die BeitragszahlerInnen und RentnerInnen, was letztlich dazu führt, dass das Rentenniveau weiter sinkt und der Beitragssatz höher ausfällt.
Auch ein anderes Problem bleibt ungelöst: Gerade die ärmsten Frauen werden damit nicht über die Armutsgrenze gehoben, da die Leistung auf die Grundsicherung angerechnet wird. Für Frauen, die von Armut bedroht sind, ist mit der Grünen Garantierente mehr geholfen. Für uns hat ihre Einführung oberste Priorität: Langjährig Versicherte, die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet haben, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben haben, sollen im Alter eine Rente beziehen, die oberhalb der Grundsicherung liegt - ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Anrechnung von betrieblicher und privater Altersvorsorge.
Mit freundlichen Grüßen,
Büro Göring-Eckardt