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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Andreas T. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Andreas T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

im Ergebnis der letzten Bundestagswahl wird das Parlament auf die Zahl von 709 Abgeordneten regelrecht aufgebläht. Die gesetzliche Zahl beträgt lediglich 598! Der Grund für diese Misere liegt im Bundeswahlgesetz mit seiner Festlegung der personalisierten Verhältniswahl, wonach es zu einer Verrechnung von Direktmandaten mit den nach Zweitstimmen zustehenden Gesamtsitzen kommt. Diese Vermengung von Mehrheits- und Verhältniswahl mit Überhang- und Ausgleichsmandaten lässt sich mathematisch eben nur durch eine Vergrößerung des Bundestages realisieren, mit der Folge von zusätzlichen Steuergeldern für Abgeordnete, Mitarbeiter und Räumlichkeiten.
Meine Frage an Sie lautet: Wäre es nicht an der Zeit, ein wirklich neuartiges Bundeswahlgesetz auszuarbeiten?
Ich hätte da auch schon einen Vorschlag: Einführung eines Grabenwahlsystems mit Festlegung der Abgeordnetenzahl auf exakt 597. Über 199 neu zurecht zu schneidende Wahlkreise wird ein Drittel davon mit Direktmandaten besetzt, wobei aus Legitimierungsgründen zum Gewinn die absolute Mehrheit erforderlich sein sollte, ggf. mit Stichwahl der beiden Bestplatzierten zwei Wochen später. Es kann nicht sein, dass mit knapp über 20 % der Erststimmen ein Direktmandat errungen werden kann! Die übrigen 398 Sitze (zwei Drittel des Bundestages) werden nach Zweitstimmenanteilen der Parteien vergeben ohne Anrechnung der Direktmandate. Um auch hier Zusatzmandate durch Diskrepanzen der umständlich berechneten Ober- und Unterverteilung auszuschließen, schlage ich eine Sitzzuteilung ausschließlich nach Landesergebnissen vor, wobei im Vorfeld die Abgeordnetenzahl jeBundesland festgelegt wird. Das bundesweite Zweitstimmenergebnis einer Partei diente damit nur noch als Nachweis des Überspringens der 5%-Hürde, aber nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Gesamtsitze dieser Partei. Da es keine Verrechnung mehr zwischen Direktmandaten und Listenmandaten gibt, sollte auch die Grundmandatsklausel entfallen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt, die wir auf ihren Wunsch hin beantworten wollen.

Sie haben völlig recht: Die Reform des Bundeswahlgesetzes ist überfällig und es ist in höchstem Maße bedauerlich, dass in der letzten Wahlperiode kein Kompromiss gefunden wurde. Union und SPD haben dieses Vorhaben zu lange schleifen lassen. Dabei ist eine solche Reform ohne Zweifel keine triviale Angelegenheit. Zahlreiche rechtliche Vorgaben sind zu beachten. Vor allem sollte aber die Frage im Mittelpunkt stehen, auf welche Weise wir unseren demokratischen Grundprinzipien am besten gerecht werden. Wir Grüne haben in der Frage immer Diskussionsbereitschaft signalisiert. Für uns ist klar, dass man dabei nicht hinter den Konsens aller Fraktionen bei der Reform 2012 zurückfallen sollte: Alle Überhangmandate sollen vollständig ausgeglichen werden. Vorschläge, die zur Diskussion standen, und die zur Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses führen würden, sind für uns nicht akzeptabel.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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