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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Niclas K. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Niclas K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

sind Sie der Meinung, dass der Koalitionsvertrag der CDU/CSU mit der SPD, eine Lösung der Endlagersuche bewirken kann, wie es in der nun kommenden Legislaturperiode vorgesehen sein muss, da die EU-Komission die Lösungsfindung zur Endlagersuche für die radioaktiven Abfälle in den 15 EU-Staaten welche Atomkraft nutzen bis 2015 datiert hat.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Niclas Karsch

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Karsch,

die EU erwartet bis 2015 nicht eine Lösung des Endlagerproblems, vielmehr müssen die Mitgliedstaaten bis dahin den Weg zur Auswahl eines Endlagers beschreiben und zeitlich einordnen.

Unabhängig vom nun zwischen Union und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag haben sich Union, SPD, GRÜNE und FDP in Bund und Ländern bereits im Sommer dieses Jahres auf ein Verfahren geeinigt. Über viele Jahre und mehrere Legislaturperioden hinweg wird der Prozess andauern, um potenzielle Endlager-Standorte miteinander zu vergleichen und den bestgeeigneten Standort in Deutschland zu finden.

Zunächst wird eine 32-köpfige Kommission aus Politik und Wissenschaft, Umweltverbänden und Kirchen, Wirtschaft und Gewerkschaften voraussichtlich bis Ende 2015 Grundsatzfragen klären und die gefundenen Regelungen und Verfahren des Suchprozesses überprüfen. Sie wird die Sicherheitsanforderungen, Ausschluss- und Vergleichskriterien festlegen und sich mit neuen Möglichkeiten von Bürgerbeteiligung befassen. Diese Kommission wird öffentlich tagen und muss ihre Beschlüsse mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln fassen.

Wenn die Kommission ihre Arbeit erledigt hat, folgt das eigentliche Suchverfahren. Dann nehmen das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung sowie ein unabhängiges wissenschaftliches Kontrollgremium ihre Arbeit auf. Nach jeder Stufe des Verfahrens entscheiden Bundestag und Bundesrat über die Standorte, die im nächsten Verfahrensschritt verbleiben sollen. So bekommt der Entscheidungsprozess eine hohe demokratische Legitimation. Klagemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger werden dabei erhalten.

Im Gegensatz zu diesem parteiübergreifend vereinbarten Verfahren zeigt der nun vorliegende Koalitionsvertrag von Union und SPD keinerlei Fortschritte in der Atompolitik auf. So ist die dringend notwendige Sanierung der Asse für Schwarz-Rot nicht konkreter, als "dringend notwendige Voraussetzungen für die Rückholung zu schaffen". Hermes-Bürgschaften für Atomkraftwerke bleiben leider erlaubt, einen öffentlichen Fonds für die Entsorgungs-Rückstellungen wird es nicht geben. Der deutsche Atomausstieg wird damit allenfalls mit ruhiger Hand verwaltet, aber nicht aktiv vorangetrieben oder stringent organisiert.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt MdB

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