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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Claus M. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Claus M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

1. Ist Ihnen bekannt, dass der größte Teil des von uns verwendeten Geldes (das Giralgeld) durch private, gewinnorientierte Banken erzeugt und in Umlauf gebracht wird und nicht wie von den meisten Menschen vermutet durch staatliche Organe und dass diese Praxis auch von der Deutschen Bundesbank so bestätigt wird?
2. Ist Ihnen bekannt, dass das Privileg, Giralgeld zu erzeugen, weder in europäischen noch in deutschen Rechtsvorschriften explizit erwähnt und geregelt wird?
3. Halten Sie die private Banken-Geldschöpfung für gerechtfertigt oder sind Sie der Meinung, dass Geld nur von einer öffentlichen Institution erzeugt und in Umlauf gebracht werden sollte?
4. Ist Ihnen der Vorschlag der Vollgeldreform bekannt, demzufolge neues Geld nur noch durch die Zentralbanken als unabhängige vierte Staatsgewalt (die Monetative) in Umlauf gebracht werden soll?
5. Ist Ihnen bekannt, dass durch die Wiederherstellung des staatlichen Vorrechts auf Geldschöpfung die derzeitige Staatsverschuldung zu einem großen Teil ohne Steuererhöhungen und Sparpakete beseitigen werden könnte und dass der IWF (Internationale Währungsfonds) in einer Studie aus dem Jahr 2012 bestätigt hat, dass dies ohne Inflationsgefahr möglich ist?
6. Werden Sie sich in der nächsten Wahlperiode im Deutsche Bundestag dafür einsetzen, dass das vollständige staatliche Vorrecht auf Geldschöpfung gesetzlich verankert wird?
7. Was halten Sie davon, das Volk selbst über die gesetzlichen Grundlagen seines Geldsystems abstimmen zu lassen?

Mit freiundlichem Gruß
Claus Meyer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für ihre Nachricht.

Die Thematik des Giralgelds und der Vollgeldreform ist B90/Die Grünen bekannt und wurde auch schon mehrfach in den Arbeitskreisen diskutiert und abgewogen. So soll zur Eindämmung von Finanzkrisen, laut Prof. Dr. Hans Christoph Binswanger eine Vollgeldreform angestrebt werden. Dabei läge die Gelschöpfung gänzlich bei der Zentralbank, Geschäftsbanken müssten ihre Kundeneinlagen zu 100% mit Zentralbankgeld unterlegen. Seiner Theorie nach wären somit die Kredite, die die Banken vergeben, voll gedeckt. Er sagt, dass damit eine Vermehrung der Geldmenge Einhalt geboten und spekulative Blasen verhindert werden würden. Zusätzlich werde die Wachstumsdynamik verlangsamt, wenn bei Aktiengesellschaften nur noch ein Teil der Aktien an den Börsen gehandelt werden dürfe. Weniger Wachstumsdruck geht laut Binswanger auch von Firmen aus, die als vollhaftende Gesellschaft oder als Stiftungen konzipiert sind.
Prof. Binswangers Theorie stellt damit die neoklassische Wirtschaftstheorie in Frage und bekam dafür auch Gegenwind von vielen Sachverständigen. Der Sachverständige Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué kritisierte, in Binswangers Modell komme der technische Fortschritt als Wachstumsfaktor nicht vor. Der Abgeordnete, Dr. Hermann Ott begrüßte die kritische Hinterfragung, merkte jedoch an, dass die Frage der Entkopplung bei einer geringen Wachstumsrate weiterhin nicht geklärt ist. Solange diese Fragen nicht geklärt sind und konkrete Falllösungen vorliegen wird dieses Thema weiter diskutiert.
Im Fortgang der Verschuldungskrise hat die Bundesregierung dem Bundestag immer wieder wichtige Dokumente verwehrt, mit der Begründung, dass es sich nicht um Angelegenheiten der Europäischen Union handele und somit die Rechte aus Art. 23 GG nicht griffen. Das sehen wir anders. Wir haben die Rechtsauffassung, dass auch der Fiskalvertrag und der ESM (auch wenn sie auf einer völkerrechtlichen Grundlage basieren) Angelegenheiten der EU im Sinne des Art. 23 GG sind und dementsprechend auch hier eine umfassende und frühzeitige Mitwirkung des Bundestages gewährleistet werden muss. Aus diesem Grund haben wir im Juli 2011 Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das Urteil wird am 19.06.2012 verkündet und Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung der Parlamentsbeteiligung haben. In jeden Fall fordern wir aber eine Änderung des Gesetzes zur Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) in Bezug auf die z.T. neu zu schaffende Gremien des Euro-Gipfels, der Euro-Gruppe, der Euro-Arbeitsgruppe und der zwei wichtigen Ausschüsse des ECOFIN (WFA und WPA). Diese werden bislang im EUZBBG nicht - oder nur missverständlich - erwähnt.
Mit einer Klarstellung im EUZBBG wäre sichergestellt, dass der Bundestag auch in Bezug auf diese Gremien umfassend informiert und beteiligt wird. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf haben wir vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt

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