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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Dr.Dieter G. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Dr.Dieter G. bezüglich Familie

Frage zur Zukunft des Ehegattensplittings Aus Sicht meiner Frau und mir wäre eine nachträgliche Minderung oder gar Abschaffung des Ehegattensplittings auch für Rentenbezieher unfair, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich anfechtbar. Begründung Meine Frau hatte nach ihrem Volkswirtschaftsstudium noch die Ausbildung zum Steuerbevollmächtigten mit der Absicht abgeschlossen, ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten und so ihr Berufsleben mit der Erziehung zweier Töchter besser vereinbaren zu können. Der Unterzeichner war 30 Jahre bei einem Unternehmen der Mineralölindustrie beschäftigt und davon mit Unterbrechungen 10 Jahre im Ausland (London und Brüssel). Die Frage, unsere Kinder in einem Internat erziehen zu lassen, um uns beiden die Ausübung des Berufs zu ermöglichen haben wir bewusst verneint. Wir wollten als Familie zusammenbleiben, und beschlossen gemeinsam, dass meine Frau weitgehend auf die eigene Berufstätigkeit verzichtete. Bei der Entscheidung für den Familienzusammenhalt hat auch die Existenz des Ehegattensplittings eine Rolle gespielt.
Frage
Lässt sich die Änderung des Gesetzes zum Ehegattensplitting Ihrer Meinung nach so gestalten, dass nicht nachträglich in Lebensplanungen eingegriffen wird, die sich auf seinerzeit und immer noch gültiges Recht gestützt haben?

Mit freundlichen Güßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. Gerlach,

vielen Dank für ihre Email.
Anders als in Ihrem Fall leben in 40 Prozent der Ehe-Haushalte, die vom Splitting profitieren, gar keine Kinder und sie werden trotzdem gefördert. Die schwarz-gelbe Koalition fördert die Ehe, wir wollen Kinder fördern. Familien mit Kindern werden durch das Ersetzen des Ehegattensplittings nicht schlechter, sondern überwiegend besser gestellt.
Je weiter die beiden Einkommen auseinander liegen desto größer ist der Steuervorteil. Deshalb ist das Ehegattensplitting nicht mehr zeitgemäß. Ehepaare, bei denen beide Partner ähnlich viel verdienen, etwa weil sie sich partnerschaftlich um ihre Kinder kümmern, genauso wie Alleinerziehende, nicht verheiratete und gemeinsam mit Kindern Paare - all diese Personengruppen kommen nicht in den Genuss dieser Steuersubvention und werden gegenüber der AlleinverdienerInnen benachteiligt.
Das Ehegattensplitting fördert zudem ganz besonders die Alleinverdienerehe und stellt so eine Hürde für Frauen dar, die nach einer Familienphase wieder in den Beruf zurückkehren. Nicht selten erwächst daraus ein enormes Risiko der Altersarmut gerade für Frauen sowie deren finanzielle Abhängigkeit vom Ehemann. Dem wollen wir mit dem Ziel einer eigenständigen Existenzsicherung für Frauen begegnen. Auch wenn dies in ihrem Fall nicht zutrifft, geht es doch einer großen Mehrheit der Bevölkerung so.
Deshalb schmelzen wir das Ehegattensplitting verfassungskonform ab und ersetzen es durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Existenzminimum. Dies geschieht sozialverträglich und schrittweise. Wir schaffen das Ehegattensplitting nicht sofort ab, sondern begrenzen in einem ersten Schritt den Steuervorteil eines Ehepaars auf maximal 1.500 Euro. Das betrifft nur Haushalte mit einem hohen Bruttoeinkommen und sehr ungleicher Verteilung zwischen den Partnern.
Wir werden die Einsparungen beim Ehegattensplitting (4 Mrd.) Cent für Cent vollständig in eine bessere Förderung von Kindern investieren - in bessere Kitas und Schulen und eine bessere finanzielle Absicherung durch eine Kindergrundsicherung.

Mit freundlichen Grüßen,
Büro Katrin Göring-Eckardt

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