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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hannelore N. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Hannelore N. bezüglich Jugend

Frage zum Entwurf, die weibliche Beschneidung als Straftat zu werten: Sie haben §1631 d BGB zugestimmt.
Die Beschneidung der m/w Vorhaut ist eine alte Tradition. Propheten kamen beschnitten zur Welt. Ibn Qudamah: "Beschneidung ist eine Pflicht für den Mann und eine Ehre für die Frau, aber es ist für sie keine Pflicht. Die Beschneidung der Frau ist grundsätzlich nicht haram, jedoch EMPFOHLEN."
Im Judentum ist Beschneidung Pflicht. Ein unbeschnittener Jude ist ein Paradoxon. Rabbis Morsiano oder Teichtal machen sich für den Erhalt der Metzitzah B´peh stark. Rabbi Goldschmidt erklärt, das Aussaugen sei Tradition. Rabbi Metzger erklärt, dass es nicht ohne Betäubung stattfinden darf. Die Beschn., sei ein "Stempel auf dem Körper eines Juden, von dem man sich nie verabschieden kann." Es ist also wichtig, Kinder zu beschneiden, um sie in Gemeinschaften aufzunehmen. (Kindeswohl!)
Irrtümlicherweise wird die weibl. und männl. Beschneidung als Verstümmelung gesehen. Bei der leichten Form wird nur die (Klitoris-)vorhaut entfernt/nur angeritzt! Genitalien bleiben intakt!
Im Islam ist die weibl. Beschneidung nicht negativ: Mohammed:„Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann“.
Laut Art. 3 GG dürfen Mädchen nicht im Empfangen von Ritualen benachteiligt werden! Bundestag: http://bit.ly/ZdArsK
Die Gefahr beim Verbot weiblicher Beschn. ist, dass diese illegal stattfindet!
Würden Sie das religiöse Leben befürworten, indem Sie der Mädchenbeschneidung (wie bei der männlichen) zustimmen, so diese lege artis durchgeführt wird damit der Beschneidungstourismus aufhört? Ihre Zustimmung NUR, wenn das Genital nicht verändert, analog zur männlichen Beschn., völlig intakt bleibt. Wenn nicht die Klitorisvorhaut entfernt werden darf, würden Sie stattdessen KONSEQUENTERWEISE dem symbolischem Anritzen als Alternative zustimmen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Nero,

vielen Dank für Ihre Mail. Im Dezember vergangenen Jahres wurde im Bundestag das Gesetz zur Beschneidung verabschiedet, das klarstellt, das eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist. Auch Frau Göring-Eckardt hat für dieses Gesetz gestimmt.
Bei ÄrztInnen und Eltern hatte das Urteil des Kölner Landgerichtes im Jahre 2012 zu tiefen Verunsicherungen geführt, die mit dem neuen Gesetz beseitigt worden sind. Tatbestandlich ist eine Beschneidung, wie jede Operation, eine Körperverletzung, die jedoch durch eine Einwilligung gerechtfertigt werden kann. Bei Kindern, an denen Beschneidungen größtenteils vorgenommen werden, handeln ihre Eltern gem. §§ 1626, 1629 BGB als Stellvertreter, die an das Kindeswohl gebunden sind. Sowohl das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, als auch das Recht des Kindes als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied einer Religionsgemeinschaft aufzuwachsen, sind beides Aspekte des Kindeswohls. Der körperliche Eingriff bei einer Beschneidung ist ein Eingriff mit niedriger Eingriffstiefe, soweit er medizinisch fachgerecht durchgeführt wird. In den abrahamitischen Religionen ist das Beschneidungsgebot das erste und zugleich die Begründung des Bundes mit Gott. Daher ist es für Juden zentral und für die meisten Muslime unverzichtbar.
Da das Gesetz bestimmt, dass die Beschneidung medizinisch fachgerecht von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden muss, wird hiermit das Kindeswohl verwirklicht und die Gesundheit des Kindes geschützt. Wäre die Beschneidung illegalisiert worden, wäre zu befürchten gewesen, dass es häufiger zu nicht fachgerechten Eingriffen durch unqualifizierte Beschneider oder auch zu Beschneidungen im Ausland gekommen wäre. Dies galt es zu vermeiden. Jüdischer Glaube, Islam und Christentum gehören zu Deutschland und müssen hier praktiziert werden können.

Zugleich kann die Beschneidung von Jungen nicht mit der Genitalverstümmelung von Mädchen gleichgesetzt werden. Dass bei der Zirkumzision der männlichen Vorhaut und der Genitalverstümmelung von Mädchen in beiden Fällen von "Beschneidung" die Rede ist, ist ein die Fakten verschleiernder Wortgebrauch. Dass derselbe Begriff verwendet wird, suggeriert, dass dasselbe (oder zumindest Vergleichbares) geschieht. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Initiationscharakter der Beschneidung und die sozialintegrative Funktion der Beschneidung ist auf die weibliche Genitalverstümmelung nicht übertragbar und vor allem nicht die religiöse Begründung. Sie spielt bei der Zirkumzision sowohl im Islam als auch im Judentum aber eine entscheidende Rolle.

Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Jungen, die eine Beschneidung bedeutet, ist in keiner Weise mit den Folgen vergleichbar, die eine Genitalverstümmelung von Mädchen für die Betroffenen hat. Es geht hier also nicht um das Gleiche, auch nicht um Vergleichbares, sondern um Ungleiches, was deshalb konsequent unterschiedlich bewertet und behandelt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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