
(...) die FDP hat ja richtigerweise bereits 1974 auf ihrem Bundesparteitag in Hamburg beschlossen, dass Staatsverträge mit Kirchen wegen ihres Sonderrechtscharakters kein geeignetes Mittel sind, um die Beziehungen zwischen Kirche und Staat zu regeln. Leider hat die CDU die Zeit ihrer Alleinregierung in Hamburg genutzt, um die in dieser Hinsicht unbelastete Situation durch die Schließung von Staatsverträgen drastisch zu verschlechtern. (...)