Frage an Katja Suding von Thomas S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrte Frau Suding,
ich hoffe, Sie sind gesund und Sie hatten erholsame Weihnachtsfeiertage.
Ich nehme Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig BVerwG 10 C 16.19 vom 17.06.2020 zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes im Hinblick auf die Veröffentlichungen der Bundestagsverwaltung zum Umgang mit Parteispenden.
Ich kenne die gesetzlichen Regelungen als Nichtjurist nicht im Detail, aber ich möchte folgende Frage stellen:
Nach meiner Ansicht ist die Bundestagsverwaltung als Behörde mit der Umsetzung des Parteispendengesetztes und der Durchsetzung dieser Norm beauftragt. Ob sie dies tut, in welchem Umfang und welcher Methoden sie sich bedient und welche Erkenntnisse gewonnen wurden und welche Folgen dies für die einzelnen Parteien hat, wird keiner vorgesetzten Behörde oder Dienststelle berichtet, die eine nennenswerte Dienstaufsichtsfunktion inne hat.
Eine demokratische Kontrolle der Öffentlichkeit wird lediglich im Rahmen der amtlichen Veröffentlichungen ermöglicht. Diese Veröffentlichungen wiederum zu überprüfen, wird nach meinem Verständnis verwehrt.
Glauben Sie, dass es
a) moralisch richtig und
b) dem Vertrauen in die demokratischen Instanzen und insbesondere der Parteienpolitik in Deutschland zweckdienlich ist, Auskunftsersuchen von Medien zu diesem Thema mit Steuergeld gerichtlich zu bekämpfen?
Welche Vorschläge werden Sie und Ihre Partei insbesondere im Hinblick auf den anstehenden Bundestagswahlkampf dahingehend unterbreiten, dass durch mehr Offenheit und unabhängige Berichterstattung durch die Medien verlorenes Vertrauen in die Parteien zurückgewonnen werden kann, insbesondere auch zur Finanzierung der Parteien?
Vielen Dank für Ihre Antwort und bleiben Sie gesund.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht und Ihr Interesse.
Zu einer lebendigen Demokratie gehören auch Spenden. Denn nur Parteien, die über laufende Einnahmen verfügen, können dem Auftrag unserer Verfassung nachkommen, indem sie seriös und auf hohem Niveau an der Willensbildung des Volkes mitwirken. Es wird sogar erwartet, so steht es in unserer Verfassung, dass sich die politischen Parteien in Deutschland überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren. Die Summe der öffentlichen Mittel, die einer Partei zufließen, dürfen nicht höher sein als die Summe ihrer eigenen Einnahmen durch Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
Aber auch hier gibt es Regeln: Spenden über 10.000 Euro müssen mit Name und Anschrift des Spenders in einem jährlichen Rechenschaftsbericht von der Partei gegenüber der Bundestagsverwaltung veröffentlicht werden. Spenden von im Einzelfall über 50.000 Euro müssen unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt und von diesem als Drucksache veröffentlicht werden. Politik kann nicht gekauft werden, von niemanden. Das ist gut und richtig. Auch stehen wir Freien Demokraten Diskussionen über Ideen für Verbesserungen immer offen gegenüber. So zum Beispiel auch für eine Senkung der Veröffentlichungsschwellen für Großspenden.
Die von Abgeordnetenwatch in der Transparenzklage angefochtenen Vorschriften gelten, um Daten von "Kleinspendern" vertraulich zu behandeln. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass diese Daten auch weiterhin vertraulich behandelt werden und sich die Parlamentsverwaltung keiner öffentlichen Kontrolle unterziehen muss. Ich sehe in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keinen Widerspruch zu den Grundsätzen einer transparenten Spendenethik.
Anmerken möchte ich, dass politische Zuwendung oft ganz unterschiedliche Formen haben kann und darf: Ich freue mich über jeden politisch engagierten Menschen, der uns an Parteitagen oder im Wahlkampf zum Beispiel mit einem Stand unterstützt. Jeder kann dann sehen, wer Flagge für unsere parlamentarische Demokratie zeigt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen, bedanke mich für Ihr Engagement und wünsche Ihnen und Ihrer Familie gute Gesundheit sowie einen guten Start in das neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding