Katja Suding
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Frage von Julian T. •

Würden sie sich im Falle einer Wahl dafür einsetzen die Rahmenbedingungen mindestens für eine freiwillige Einigung auf ein Doppelresidenzmodell für Trennungskinder und deren Eltern zu schaffen?

Unser gemeinsames Kind wird auch nach der Trennung zu gleichen Teilen von der Mutter und mir, dem Vater betreut. Wir haben uns hier selbstständig auf ein paritätisches Wechselmodell geeinigt, unter anderem deshalb, weil dies aus erziehungspsychologischer Sicht als vorteilhafter gilt, was zahlreiche Langzeitstudien, u.a. aus Australien, Neuseeland und Belgien, wo dieses Modell der Standard ist, belegen. Ein solches Modell ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt.

Ein Problem besteht unter anderem darin, dass unsere Tochter nur einen gemeldeten Wohnsitz haben kann, da anders als in allen anderen westeuropäischen Ländern, kein Doppelresidenzmodell vorgesehen ist. Das hat u.a. zur Folge, dass nur bei einem Elternteil, trotz gleichem zeitlichen und finanziellen Aufwand das eigene Kind in der Steuerklasse berücksichtigt wird.

Katja Suding
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Tacke,

vielen Dank für Ihre Nachricht, Ihr Interesse und das Schildern Ihrer persönlichen Situation.

Wir Freien Demokraten wollen das Wechselmodell zum Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern machen. Damit soll das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall für diejenigen Fälle verankert werden, in denen sich die Eltern nicht einigen können. Alle Eltern, die sich ohne Streit auf ein Betreuungsmodell einigen können, sollen das auch weiterhin tun. Hier möchten wir uns weder einmischen noch Regeln vorschreiben. So ist es auch in unserem aktuelle Wahlprogramm zur Bundestagswahl verankert.

Ferner kann und muss es auch Ausnahmen geben, wenn die Doppelresidenz aus bestimmten Gründen nicht funktionieren kann, denn fraglos ist, dass das Kindeswohl immer im Vordergrund stehen muss. Wenn Eltern beispielsweise zu weit auseinanderwohnen, wird ein solches Modell nicht infrage kommen. Dann werden Familiengerichte andere Lösungen finden. Der Unterschied zur bisherigen Rechtslage ist aber, dass man künftig begründen muss, warum man von diesem Regelfall abweicht – und nicht andersherum.

Wir Freien Demokraten machen darüber hinaus weitere ganz konkrete Vorschläge für ein modernes und kindeswohlzentriertes Familienrecht, das überkommene Rollen- und Familienbilder reformiert. Schauen Sie sich dafür gern unseren „Zehn-Punkte-Plan für ein modernes Familienrecht“ an, wenn Sie mögen. Das Papier wurde zu Beginn diesen Jahres von der FDP-Bundestagsfraktion beschlossen: https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2021-01/Beschluss_Familienrecht.pdf

Da ich mich entschlossen habe, die aktive Politik zum Ende dieser Legislaturperiode zu verlassen, werde ich dieses wichtige Anliegen nicht mehr in meiner bisherigen Rolle vorantreiben. Gleichzeitig sind die o.g. Forderungen ganz fest im Programm verankert und von der Fraktion beschlossen, sodass ich keine Zweifel daran habe, dass sich die Freien Demokraten weiterhin entschlossen dafür einsetzten werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding