Katja Suding
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Frage von Karsten D. •

Frage an Katja Suding von Karsten D. bezüglich Gesundheit

Guten Morgen Frau Suding,
in Bezug zur der nun schon über sechs Monate andauernden "Corona-Zeit" würden mich folgenden Fragen interessieren:
1. Sind Sie bzw. Ihre Partei weiterhin der Auffassung, dass es sich bei Corona tatsächlich um eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite mit einer systematischen Gefahr handelt?
2. Warum lassen Sie es somit zu, dass Sie als Opposition von der vermeintlichen "Krisen-Gesetzgebung" ausgeschlossen sind?
3. Warum hat die von der AfD zur Klärung der ersten Frage beantragte Debatte am 18.09. im Bundestag eigentlich nicht stattgefunden?
Zu meiner Person: Ich bin Ingenieur, Geschäftsführer eines IT-Unternehmens, Mitte rechts bis liberal grün, und habe Sie schon mehrmals im Hamburg bei Veranstaltungen erlebt.
Ich freue mich über Ihre Antworten und wünsche Ihnen eine konstruktive Zeit.
Mit herzlichen Grüßen Dipl.-Ing. K. D.

Katja Suding
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dankers,

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr großes Engagement.

Seit Beginn dieser Krise verlangen wir Freien Demokraten eine durchgehend transparente Kommunikation der Bundesregierung über die beschlossen Maßnahmen und insbesondere über die Maßgaben, die diesen Beschlüssen zu Grunde liegen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem RKI.

Die Corona-Pandemie erforderte im Frühjahr 2020 eine schnelle und pragmatische Reaktion aller staatlichen Ebenen. Von dem Virus ging und geht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit vieler Menschen aus. Vor allem in den Monaten März und April 2020 drohte eine Überlastung des Gesundheitswesens, sodass auf allen staatlichen Ebenen Schutzmaßnahmen ergriffen werden mussten. Am 25. März 2020 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Durch dieses Gesetz wurde im Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit der Feststellung einer sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag verankert. Mit dieser Feststellung wird das Bundesministerium für Gesundheit etwa ermächtigt, durch Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, einschließlich Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen und verschiedene Anordnungen zu treffen. Der Deutsche Bundestag stellte das Vorliegen einer solchen epidemischen Lage von nationaler Tragweite sogleich am 25. März 2020 fest.

Diese Kompetenzverschiebung bezieht sich allerdings nur auf jene aufgezählten Bereiche. Das bedeutet, allen nicht das Infektionsgeschehen betreffenden Gesetzen müssen natürlich weiterhin Bundestag und Bundesrat zustimmen. Gleichsam müssen auch die durch die Exekutive verabschiedeten Rechtsverordnungen immer im Rahmen des Grundgesetzes und insbesondere an den Grundrechten gemessen werden. Diese Aufgabe fällt auf Anruf dem Bundesverfassungsgericht zu. Die Ermächtigung kann jederzeit durch den Bundestag aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr gegeben sind. Schon vor der Pandemie gab es Gesetze, mit denen der Bundestag die Ministerien zu Erlassung von Rechtsverordnung ermächtigt haben, die nicht noch einmal extra durch den Bundestag mussten. Dazu gehört z.B. die Straßenverkehrsverordnung (StVO). Deswegen wurden also weder die parlamentarische Demokratie noch unsere Grundrechte aufgehoben.

Für uns Freie Demokraten ist klar, die Voraussetzungen der epidemischen Lage nationaler Tragweite sind längst nicht mehr gegeben. Wir brauchen eine Rückkehr zu normaler Gesundheitspolitik. Denn der Gesundheitsschutz leidet, wenn wir weiterhin OPs verschieben, Vorsorgetermine nicht richtig wahrnehmen können und Ärzte um ihre Jobs bangen müssen. Darüber hinaus ist es deutlich sinnvoller, wenn die Corona-Maßnahmen regional entschieden werden. So kann besser und zielgenauer auf das Infektionsgeschehen eingewirkt werden.

Leider hat der Deutsche Bundestag unseren Antrag (BT-Drucksache 19/20046) auf Aufhebung der Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" in der Debatte zum Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz am 17. September 2020 (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7470620#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NzA2MjA=&mod=mediathek) mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition abgelehnt, obwohl die in der Zwischenzeit getroffenen Anordnungen und Rechtsverordnungen vor allem zur Unterstützung der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zunächst bestehen bleiben sollten. Dazu hatten wir einen begleitenden Gesetzentwurf (BT-Drucksache 19/20042) eingebracht. Nach einer Übergangsfrist bis zum 30.11.2020 sollte die Rechtssetzung aber wieder durch den Bundestag und nicht mehr nur durch die Regierung erfolgen.

Wir werden uns weiter dafür einsetzen, die Bedingungen zum Fortbestehen einer "epidemischen Lage" regelmäßig durch den Bundestag überprüfen zu lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding