Katja Suding
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Frage von Kristina P. •

Frage an Katja Suding von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Suding,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordnete, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

MfG
Kristina Wolff

Katja Suding
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Professorin W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Die Kriminalstatistik zeigt, dass Gewalt gegen Frauen in Deutschland kein Randphänomen ist. Ob im privatem oder öffentlichem Raum – wir dürfen die zum Teil tödliche Gewalt gegen Frauen nicht zulassen. Deshalb begrüßen wir Freien Demokraten die Ratifizierung der Istanbul-Konvention ausdrücklich. Sie setzt wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Es geht nun um die wirkungsvolle Umsetzung der Konvention.

Frauen müssen besser vor jeder Form des Übergriffs geschützt werden. Wir brauchen dafür eine gut ausgestattete und präsente Polizei. Die Gesellschaft muss im Zuge von Aufklärung und Präventionsmaßnahmen sensibilisiert werden. Es ist wichtig, dass Betroffene und auch das persönliche Umfeld von Betroffenen wissen, wo sie niedrigschwellig fachkundige Hilfe erhalten. In der 17. Wahlperiode haben wir Freien Demokraten dafür gesorgt, dass das bundesweite Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Frauen eingeführt wurde. Seit der Einführung im Jahr 2013 wurden weit über 100.000 Beratungskontakte registriert. Diese hohe Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig dieses Hilfeangebot ist.

Ferner begrüßen wir, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen ins Leben ruft. Dieser muss jetzt schleunigst konkrete Maßnahmen beraten und für eine Umsetzung und Finanzierung sorgen. Wir brauchen eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit Beratungsstellen und Frauenhäusern. Durch ein Ampelsystem sollen im Internet verfügbare Plätze in Frauenhäusern angezeigt werden können.

Mit dem Einsatz für gleiche Bildungschancen, gleiches Wahlrecht und gleiche Verdienstmöglichkeiten wollen wir Freien Demokraten die allgemeine Stärkung von Frauenrechten voranbringen. Darüber hinaus bekämpfen wir jede Form von Gewalt gegen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung, entschlossen zu bekämpfen.

Im Rahmen meiner Arbeit im Deutschen Bundestag werde ich mich auch weiterhin für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt einsetzen und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding