Frage an Katja Suding von Alex W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hi Katja,
ich beziehe mich auf deine Antwort zu meiner Frage vom 10.08. über die Ehemöglichkeit von Brüdern und die Mehrfachehe.
Über deine Antwort war nicht nur ich schockiert, besonders da du menschengruppenbezogene Diskriminierungen nicht verurteilst und es so aussieht, als ob du Schwule und Lesben gegenüber anderen Menschen privilegieren möchtest. Es hat den Anschein, als ob du und die FDP islamophob und geschwisternphob seid. Bevor andere Leser und ich aber falsche Schlüsse aus deiner Antwort ziehen, möchte ich zur Sicherheit noch einmal nachfragen:
1. Leider beantwortest du Fragen, die ich nicht gestellt habe. Ich habe nicht gefragt, ob Erwachsene und Kinder heiraten können sollen. Ich habe in meiner Frage auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Brüder, die KEINEN Inzest begehen, nicht heiraten können und nicht gemeinsam Kinder adoptieren können. Mir ist nicht klar, wieso du diese Frage so falsch verstanden hast. Und was du gegen polyamore Lebensentwürfe hast, ist mir auch nicht klar.
2. Die von dir angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zum Inzestverbot bezieht sich auf Geschwister unterschiedlichen Geschlechts. In meiner Frage hingegen habe ich von Geschwistern gleichen Geschlechts gesprochen. Mir ist nicht klar, wieso du Sachverhalte anführst, die in meiner Frage überhaupt thematisiert wurden.
3. Wieso möchtest du ein weiteres Rechtsinstitut erschaffen, obwohl es die Ehe schon gibt? Bei Homosexuellen hat die FDP gesagt, dass die Verwehrung des Rechtsinstituts der Ehe eine Diskriminierung darstellt und jetzt wollt ihr für andere Lebensentwürfe, die die gleichen Rechte und Pflichten wie Homosexuelle übernehmen wollen, wieder ein separates Rechtsinstitut einführen. Wie diskriminierend ist denn das von der FDP?
Ich möchte dich nochmals bitten, die in meiner ursprünglichen Frage gestellten 8 Punkte einzeln und konkret zu beantworten.
Viele Grüße
A. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wir Freie Demokraten sehen in dieser Sache aktuell keinen weiteren Regelungsbedarf. Mit der Öffnung der Ehe sind gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen gleichgestellt. Die von uns im Wahlprogramm verankerte Verantwortungsgemeinschaft soll in Zeiten moderner Lebensformen nun Verantwortungsübernahme zwischen zwei oder mehreren Personen ermöglichen. Diese dürfen nicht verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie miteinander verwandt sein. Insofern kann wie in Ihrem Fall die Rechtsübernahme zwischen Geschwistern Anwendung finden. Hierbei geht es im aktuellen Entwurf jedoch zunächst um wechselseitige wirtschaftliche Absicherung und Einstandspflichten, nicht aber um Adoptionsmöglichkeiten.
Viele Grüße
Katja Suding