Frage an Katja Suding von Jörn L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Suding,
ver.di-Handel führt eine Kampagne zum Thema „Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen (AVE)“ durch. Die gesetzliche Regelung des § 5 Tarifvertragsgesetz greift nicht, da die Arbeitgeberinnen kein Interesse an einem gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit zeigen (und somit z.B. die drohende Allesamt nicht verhindert wird).
Deshalb schlägt ver.di vor:
Das Tarifvertragsgesetz soll so reformiert werden, dass der HDE die AVE nicht blockieren kann. Dazu müsste die Vorgabe für den Tarifausschuss verändert, so dass eine beantragte AVE vom Tarifausschuss mehrheitlich abgelehnt muss, ansonsten muss die AVE, wenn öffentliches Interesse besteht, erteilt werden.
Würden Sie unseren Vorschlag unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr L.,
wir Freie Demokraten bekennen uns zur Tarifautonomie. Sie belässt die Verantwortung bei denen, die die Löhne erhalten oder bezahlen, und sorgt so für gerechte Lösungen.
Ein Tarifvertrag kann im Einvernehmen mit Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Da der Tarifausschuss paritätisch mit Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt ist, würde eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes dahingehend, dass Allgemeinverbindlichkeitserklärungen auch gegen eine Einvernehmlichkeit durchgesetzt werden könnten, die notwendige Akzeptanz und Legitimität von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen massiv einschränken.
Eine gesetzliche Änderung, die eine Verschiebung zugunsten bzw. zulasten der einen oder anderen Seite bedeutet, führt zu einer Unwucht und zu einem Eingriff in die Tarifautonomie, die wir Freie Demokraten nicht unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding
Aufgrund technischer Probleme im Zusammenhang mit unserer neuen Webseite, konnten auf abgeordnetenwatch.de zwischen dem 13.07.2017 - 19.07.2017 leider keine Antworten eingestellt werden. Wir möchten Sie bitten, die Umstände zu entschuldigen.