Katja Suding
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Frage von Guntram S. •

Frage an Katja Suding von Guntram S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Suding,

Auf der Seite de.wikipedia.org/wiki/Kindesunterhalt_(Deutschland) ist unter der Rubrik "Statistik" der folgende Satz mit Quellenangaben zu finden:
"In Deutschland leben etwa 2,2 Millionen unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren und eine Million volljährige unterhaltsberechtigte Heranwachsende.[20] In Deutschland gibt es 1,4 Millionen alleinerziehende Mütter und 0,1 Millionen alleinerziehende Väter (Stand 2007). Jedes siebte Kind lebt bei nur einem Elternteil.[21]".

Das Verhältnis Männer/Frauen ist bei der Alleinerziehung sehr ungleich verteilt und legt nahe, dass in Familierechtsprozessen Mütter bewusst oder unbewusst durch Rechtsprechung oder die damit verknüpften Verhandlungen bevorzugt werden, da aus wirtschaftlichen Gründen es für die allermeisten Scheidungsfamilien rein rechnerisch günstiger wäre, die Kinder blieben bei dem Hauptverdiener wohnen (in der Mehrzahl der Fälle sicher immer noch der Vater).

Wäre die Abschaffung einer persönlichen Unterhaltsverpflichtung von Eltern zu gunsten einer solidarisch getragenen Lösung (Kindergrundeinkommen, Betreuungsgehalt/kostenfreie KiTa) nicht volkswirtschaftlich gesehen günstiger, da der zwangsläufig um Unterhaltsfragen entstehende Konflikt in Scheidungen vermieden würde?

Wäre diese Lösung nicht auch ein Beitrag zu mehr Freiheit der Menschen, Beziehungen, die nicht funktionieren, zu beenden ohne in destruktive Rechtsprozesse verwickelt zu werden, für die oft auch die daran verdienenden Anwälte durch ihre Art der Prozessführung mit verantwortlich sind?

Katja Suding
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Seiss,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meinen Positionen. Die Unterhaltspflichten richten sich nach den Interessen und Rechten der entsprechenden Kinder, wobei Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig sein sollten. Abgesehen von Situationen, in denen ein Unterhaltspflichtiger dazu nicht in der Lage ist. Dann - und das halte ich auch für richtig - wird der Unterhalt durch den Unterhaltsvorschuss sichergestellt.

Die Entscheidung, bei welchen Elternteil ein Kinder nach einer Trennung leben darf, ist bei gerichtlichen Entscheidungen einzig am Kindeswohl orientiert. Dabei wurden mit dem neuen Umgangsrecht die Rechte der Väter kürzlich durch die Bundesregierung gestärkt.

Der Staat hat natürlich ein hohes Interesse daran, Kinder zu fördern. Wir dürfen allerdings Eltern nicht aus Ihrer Verantwortung lassen, für sich und ihre Kinder selbst zu sorgen.

Mit besten Grüßen

Katja Suding