Frage an Katja Suding von Michael H. bezüglich Umwelt
(gehört eigentlich nach Landwirtschaft UND Energiepolitik, was nicht einstellbar ist)
Sehr geehrte Frau Suding,
die FDP steht meines Wissens nach für Eigenverantwortung, grundsätzlich auch im Bezug auf Unternehmen - und dort speziell auch für die Übernahme der unternehmerischen Risiken und damit der Haftung.
Sollte das Ihrer Meinung nach auch für Gentechnik - insbes. grüne Gentechnik (z.B. Kontamination anderer Felder) und Kernenergie (Entsorgungs- und Abbaukosten, Risiko) gelten? Was kann die Gesellschaft bzw. Politik fordern, wenn die Risiken die Leistungsfähigkeit der einzelnen Betriebe ggf. überschreiten?
Mit freundlichen Grüßen
... Michael Hönnig
Sehr geehrter Herr Hönnig,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Es ist richtig, die FDP fordert mehr Verantwortung durch Haftung. Für die Managerhaftung in deutschen Aktiengesellschaften gilt bereits heute ein im internationalen Vergleich sehr scharfes Haftungsrecht. Die Betroffenen haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden in unbegrenzter Höhe. Schadenersatzansprüche müssen zukünftig von den Aufsichtsräten auch geltend gemacht werden. Die FDP fordert Verschärfungen des materiellen Rechts, wenn diese Ansprüche künftig nicht konsequent geltend gemacht werden.
Doch auch die Haftung für entstandene Verluste gehört untrennbar zur Sozialen Marktwirtschaft. Es kann nicht sein, dass es Unternehmen gibt, deren Eigentümer auf eine Rettung durch den Staat vertrauen und deshalb besonders hohe Risiken eingehen können. Deshalb will die FDP, dass das bestehende Insolvenzrecht mit seinen Möglichkeiten, zu denen ausdrücklich auch die Fortführung eines Unternehmens zählt, angewandt wird. Bei international tätigen Großbanken löst eine Insolvenz aber derzeit oft eine unkontrollierbare Kettenreaktion aus. Wir brauchen daher zukünftig Regeln, die diese Begleitschäden beschränken, ohne die Eigentümer zu entlasten. Daran wird die FDP in der Regierungsverantwortung arbeiten.
Sie fragen konkret nach Gentechnik und Kernkraft. In meinen Augen kann es nicht Aufgabe der Landwirte, die gentechnisch veränderte Lebensmittel anbauen, oder der Kernkraftwerkbetreiber sein, diese Risiken zu tragen. Denn diese Risiken gingen deutlich über ein unternehmerisches Risiko hinaus, da ja nicht nur der Unternehmer selbst sondern viele andere Menschen betroffen wären. Hier ist in der Tat der Staat gefordert, der über Zulassungskontrollen und effektive Aufsicht eine Sicherheit für seine Bürger gewährleisten muss.
Es ist Aufgabe des Staates, die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke auch weiterhin auf höchstem Niveau sicherzustellen und fortzuentwickeln werden. Dies gilt insbesondere auch für das Sicherheitsmanagement und die Sicherheitskultur in den Anlagen. Absehbaren Personalproblemen bei der Atomaufsicht ist entgegenzuwirken. Der europäische Kommunikationsfluss muss präventiv und bei besonderen Vorkommnissen verbessert werden. Der FDP setzt sich für längere Laufzeiten bestimmter Atomkraftwerke ein. Für diese Laufzeiten werden die Energieunternehmen von uns allerdings zur Kasse gebeten. Das Geld wollen wir in eine Stiftung zur Erforschung modernen und regenerativer Energien stecken.
Im Bereich der Gentechnik gilt, dass ohne staatliche Zulassung (in diesem Fall durch die EU) weder Saatgut für eine gentechnisch veränderte Pflanze, noch die Lebens- und Futtermittel, die daraus hergestellt werden, auf den Markt dürfen. Das soll auch so bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding