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Katja Leikert
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Frage von Robert T. •

Frage an Katja Leikert von Robert T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Leikert,

auf Twitter kommentieren Sie die Aussagen des ehemaligen Verfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio bezüglich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Frauenquoten im Wahlrecht wie folgt: "Genau, diese #Frauen sollen sich einfach mal ein bisschen mehr interessieren und anstrengen! Warum machen die denn alle schlapp nach ihrem Studium od. Ausbildung? Echte Leistungsverweigerinnen. Und #Mütter erst! Lassen wir es bei den real existierenden Männerquoten."

Haben Sie auch juristische Argumente, die aus Ihrer Sicht für die Einführung derartiger Quoten sprechen, oder zumindest gegen deren Unzulässigkeit? Sollte es im Wahlrecht aus Ihrer Sicht auch Quoten für das "Dritte Geschlecht" geben? Dies wäre aufgrund der Anerkennung durch das BVerfG dann wohl sogar verfassungsrechtlich geboten. Befürworten Sie auch Quoten im Wahlrecht für andere im Bundestag unterrepräsentierte Gruppen wie Busfahrern oder Supermarktkassiererinnen? Führt dies nicht zu einer erheblichen Einschränkung der freien Wahl (Art. 38 GG) und zur Etablierung einer Art Räterepublik? Halten Sie eine derartige Einschränkung des Wahlrechts mit den Grundsätzen christlich-demokratischer Politik für vereinbar?

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage vorab.

Mit freundlichen Grüßen
R. T.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr T.,

mir geht es zunächst um die Erfahrungswerte aus der Praxis. Und die praktische Erfahrung lehrt mich, dass es manchmal eine Quote braucht, um den Zustand der Benachteiligung von Frauen im Berufsleben zu beenden. Das gilt nicht nur für die Politik, sondern auch für die Wirtschaft. Auf freiwilliger Basis ändert sich nichts am Anteil von Frauen in Führungspositionen. Insofern halte ich es für wichtig, in eine offene Debatte darüber einzusteigen, wie wir den Anteil von Frauen - nicht nur im Deutschen Bundestag - erhöhen können.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Leikert

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