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Katja Leikert
CDU
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Frage von Thomas S. •

1. Halten Sie Frau Leikert einen Stundenlohn von 11 € für eine pädagogische Betreuung von Schulkindern für angemessen? 2. Sollte der Staat in diesem Bereich höhere Löhne (z.B. ab 15€/h) ermöglichen?

Guten Tag Frau Leikert,

ich erlebe beständig, dass mit gering vergüteter Arbeit Betreuung in der Ganztagsschule ermöglicht werden soll. Aktuell sucht z.B. der Frankfurter Verein "Kaleidoskop e.V." für die Betreuung von Grundschüler(inne)n in Hanau studentische Aushilfen, die mit 11€/h entlohnt werden sollen.

Link zum Jobangebot:

https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/208592-betreuungskraft-mwd

Screenshots des Jobangebots:

https://bilderupload.org/bild/a95760082-screenshot-1-ausschreibun
https://bilderupload.org/bild/fe2560184-screenshot-2-ausschreibun

Studentische Vertretungslehrer bekommen in Hessen vergleichsweise 15 oder 20 € für 45 Minuten Arbeit in der Schule.

Frage 1:

Halten Sie den benannten Satz von 11€/h für die gesuchte Betreuung der Schüler(inne)n für angemessen?

Frage 2:

a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, werden Sie mit "Kaleidoskop e.V." die Hintergründe der dortigen Lohnpolitik besprechen?

Viele Grüße Thomas S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre interessante Frage.

Wer einen kleinen Einblick in das heutige Bildungssystem dieses Landes wagt, der wird schnell feststellen, dass wir einen enormen Betreuungsmangel haben. Überall fehlt es an Erziehungs- und Lehrkräften. Darunter leiden am meisten die Schülerinnen und Schüler, für die es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, eine ganzheitliche Betreuung zu erhalten. Leider sind wir von einer flächendeckenden Ganztagsbetreuung noch weit entfernt.

Der Frankfurter Verein "Kaleidoskop e.V." versucht nun, diesem Phänomen entgegenzuwirken.

Die studentischen Aushilfen verüben ihre Tätigkeit als Betreuungskraft neben ihrer eigentlichen akademischen Ausbildung und haben dadurch die Möglichkeit, neben der Theorie auch die Praxis kennenzulernen. Die 11 Euro/ Stunde (durch Mindestlohnerhöhung mittlerweile bei mind. 12 Euro) können als Nebenverdienst gewertet werden, für den sich die Studentinnen und Studenten frei entscheiden.

Es steht jedem Unternehmen frei seine Löhne selbst zu wählen – solange es sich an den Mindestlohn hält. Gegen das Angebot habe ich daher nichts einzuwenden weil es zum einen von enormer Bedeutung ist, die fehlenden Betreuungskräfte zu ersetzen und zum anderen den Studentinnen und Studenten reale Praxiseinblicke schenkt.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Leikert

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