
(...) Doch sie treffen nicht den Kern der Sache, auch wenn ich z.B. Ihre Kritik an der Betreuungsrelation oder an fragwürdigen Weiterbildungsmaßnahmen durchaus nachvollziehen kann. (...) Sanktionen und Leistungseinschränkungen sind grundrechtswidrig, weil die Absicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe unter keinem Vorbehalt steht, d.h. (...)