Frage an Katja Kipping von Markus G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Kipping,
ich bin vor gut einem Monat nach Dresden gezogen. Ich fand hier eine Einstellung als IT-Berater. Das ich mich für Dresden entschieden habe, dürfte wohl für die Stadt ein Lob sein.
Nun stellt sich nach Bezug der neuen Wohnung heraus, dass kein Provider mir einen Internetzugang zur Verfügung stellen kann. Die Telekom als Netzbetreiber verweigert einen Anschluss mit der Begründung, dass nächstes Jahr das "Alt"system (anno 2009) abgeschaltet wird und daher ein 2 Jahresvertrag seitens der Telekom nicht erfüllt werden kann. Der Vermieter meines Hauses soll somit zum Unterschreiben des sogenannten NVGGs gezwungen werden, welcher für den Vermieter wohl inakzeptable Nutzungsbedingungen beinhaltet. Bpsw. will die Telekom angeblich zukünftig als einziger Provider auftreten.
Soviel zunächst zu den Hintergründen, auf Nachfrage kann ich gern auch weitere technische Details und den bisherigen Ablauf schildern.
Wie der BGH feststellte, heißt es unter anderem: "Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht."
Für mich ist ein Internetanschluss aus vielerlei Gründen notwendig, insbesondere aber um meine tagtägliche Arbeit zu machen. Hierzu zählen Bereitschaftsdienste für große Dax geführte Unternehmen und Entwürfe großer Infrastrukturen und hier wären wir beim zweiten Punkt. Mein Arbeitgeber verlangt von mir Effizienz und Kompetenz. Dies kann ich nur erfüllen, wenn ich mich weiterbilde. Sie können Sich sicher vorstellen, dass dies nicht während der Arbeitszeit erwünscht ist.
Ein LTE-Vertrag ist für mich ein finanzielles Desaster und scheidet daher aus.
Daher bitte ich Sie um Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Grandt
Sehr geehrter Herr Grandt,
vielen Dank für Ihre Frage.
Im vorliegenden Fall kann ich Ihnen nur raten, den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zu kontaktieren. Diese hat sowohl eine Telefon-Hotline als auch ein Kontaktformular zu Vertragsfragen eingerichtet. Nähere Informationen zu beidem finden Sie auf der Website der Behörde:
Ich hoffe, dort kann Ihrem berechtigten Anliegen auf einen schnellen Internetzugang weitergeholfen werden.
Freundliche Grüße
Katja Kipping