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Katja Kipping
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Frage von Klaus K. •

Warum ist das so schwer die Impfquote im Bundestag zu ermitteln. Es gilt doch die 3 g Regel. Anhand der getesteten läßt sich die Quote doch berechnen.

Sehr geehrte Frau Kipping, es würde mich auch interessieren warum unsere Volksvertreter die in der Pandemie dringend gebraucht werden mit der 3 G Regel in den Bundestag dürfen, während unbedeutende Bürger nicht mal Kleider kaufen dürfen.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst: Es gibt aus Sicht unseres Grundgesetzes keine unbedeutenden und keine bedeutenden Bürger. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.

Die 2G-Regel im Einzelhandel gilt, wo sie in Kraft ist, für Abgeordnete genauso wie für jeden anderen.

An der Regelung zum Zugang habe ich nicht mitgewirkt. Diese ist von der Bundestagspräsidentin als Allgemeinverfügung erlassen worden (https://www.bundestag.de/allgemeinverfuegung). Im Bundestag gilt die 3G-Regel.
Die leitenden Grundsätze, die sie dabei hat abzuwägen haben dürfte, ist die Eindämmung der Pandemie und die Garantie der freien Wahrnehmung des Mandats auch für die Abgeordneten, die eine Impfung ablehnen.

Ich werbe ausdrücklich für die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Ich halte sie für ein Gebot der gesellschaftlichen Solidarität mit allen Menschen die sich nicht oder noch nicht impfen lassen können. Eine möglichst große Impfbereitschaft sind derzeit essentiell für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens. Meines Wissens gibt es nur eine kleine Minderheit von Abgeordneten, die das anders sieht.

Freundliche Grüße

Katja Kipping