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Katja Keul
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Frage von Reinhard G. •

Sind die Verträge der EU mit den Coronaimpfstoff-Herstellern inzwischen einsehbar? Übernimmt die EU die Kosten der Hersteller bei einer möglichen Produkthaftung?

Sehr geehrte Frau Keul,

das EU Parlament hatte gefordert, die Verträge der EU mit den Coronaimpfstoff-Herstellern einsehen zu können.
https://www.deutschlandfunk.de/eu-vertraege-mit-impfstoffherstellern-mehr-transparenz.694.de.html?dram:article_id=491506
Hatte das Erfolg? Sollten nicht alle Verträge öffentlich zugänglich sein? Kann nicht nur durch Transparenz Vertrauen entstehen?

Wissen Sie, inwieweit eine mögliche Produkthaftung der Hersteller für Nebenwirkungen auf die Allgemeinheit übertragen wurde?
Wer würde bei der Entstehung von Krebs, einer Entwicklung von Autoimmunkrankheiten, schwereren Folgen von Gewebeschäden und möglichen Gendefekten letztlich haften? Müssen seit dem Contergan-Fall nicht die Hersteller für Nebenwirkungen haften, die über ein gewisses Maß hinausgehen?
https://www.reuters.com/article/virus-impfstoffe-haftung-idDEKCN26D1RP
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/coronavirus/covid-19-impfstoffe-keine-haftung-fuer-hersteller/

MfG

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Lieber Herr G.,

vielen Dank für Ihre Zusendung. Wie sie vollkommen richtig anmerken, hat das Europäische Parlament wiederholt die Offenlegung der ausgehandelten Verträge zwischen der Kommission und den Impfstoffherstellern gefordert. Die europäische Grüne Fraktion/EFA war an diesem Ruf nach mehr Transparenz und Offenlegung der Verträge durchgehend maßgeblich beteiligt. Leider gab es in diesem Bereich nur bedingte Erfolge. Einige Abgeordnete der Grünen im Europäische Parlament starteten eine Petition: No secret deals with our Covid vaccine! - Greens EFA (greens-efa.eu). Am 21. Oktober diesen Jahres verabschiedete das Parlament dementsprechend eine Resolution, in welcher es mehr Transparenz in der Entwicklung, dem Kauf und der Verteilung von Impfstoffen fordert: Angenommene Texte - Transparenz in der EU in Bezug auf die Entwicklung, den Kauf und die Verteilung von COVID-19-Impfstoffen - Donnerstag, 21. Oktober 2021 (europa.eu)

Einige der Grünen Europaabgeordneten leiteten nun vor wenigen Wochen eine Klage gegen die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof ein, um die Einsicht in die Verträge zu ermöglichen:  PRESSEMITTEILUNG: Verträge mit Impfstoffherstellern/Transparenz: Grünen/EFA-Fraktion reicht beim EuGH Klage gegen EU-Kommission ein. - Jutta Paulus (jutta-paulus.de)

 

Zur Haftung bei eventuellen Impfschäden:

Der §60 im Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes legt fest, dass für gesundheitliche Schäden, welche im Zusammenhang mit der Schutzimpfung basierend auf der Coronavirus-Impfverordnung (27.12.2020)  vorgenommen wurden, ein bundeseinheitlicher Anspruch auf Entschädigung besteht.

Je nach Einzelfall greifen verschiedene gesetzliche Haftungsregelungen wie das Arzneimittelrecht, das Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die europäische Produkthaftungsrichtlinie und die Haftungsregelungen der Mitgliedsstaaten blieben von den, von der EU-Kommission ausgehandelten Verträgen, unberührt.

Mehr Informationen zu rechtlichen und anderen Fragen rund um die Coronaschutzimpfung finden Sie hier: Corona Impfung Rechtliche Fragen | Zusammen gegen Corona, hier RKI - Sicherheit von Impfungen, hier https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html,  und hier https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/fighting-disinformation_de#impfstoffe-dichtung-und-wahrheit.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten!

Mit freundlichen Grüßen

Katja Keul

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