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Katja Keul
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Frage von Andreas W. •

Wie unterstützen Sie das Wechselmodell, die hälftige Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung durch Mutter UND Vater als gesetzlichen Regelfall? - (Regelfall = Ausnahmen sind möglich)

Viele Kinder verlieren nach Trennung und Scheidung innerhalb von 2 Jahren dauerhaft den Kontakt zu einem Elternteil (meist zum Vater) mit oft lebenslangen psychischen Belastungen, wenn ihre Eltern im Streit um das Sorgerecht vor Gericht ziehen. Viele deutsche Familiengerichte lasten die Kinderbetreuung nach alter patriarchaler Sitte den Müttern auf und entlasten bzw. degradieren Trennungsväter zu Wochenendbesuchsvätern im 14-Tage-Takt.

In Nachbarländern wie Belgien ist hingegen die hälftige Betreuung (alias Wechselmodell / Doppelresidenz / alternierende Obhut) durch beide Elternteile als gesetzlicher Regelfall verankert, mit durchweg positiven Folgen: weniger überlastete Allein-Erziehende, weniger behördliche Eltern-Kind-Entfremdung, weniger Gerichtsverfahren, glücklichere Kinder. Ausnahmen von der Regel werden auf Antrag gerichtlich festgelegt.

Andreas Wunderlich

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst einmal kann ich Ihnen grundsätzlich Recht geben: Kinder, die im sogenannten Wechselmodell hälftig betreut werden, sind im Schnitt zufriedener als andere Trennungskinder. Das liegt aber auch daran, dass das Wechselmodell dort gelebt wird und funktioniert, wo sich getrennt lebende Eltern grundsätzlich freiwillig darauf verständigen können. In Fällen, in denen diese Bereitschaft fehlt, ist ein verordnetes Wechselmodell keine Garantie dafür, dass damit das Beste für das Kindeswohl getan wird. 

In der vergangenen Wahlperiode haben wir uns im Bundestag ausführlich mit dem Wechselmodell beschäftigt. Hierbei ist klar geworden, dass es das Beste für das Kind ist, wenn das Gericht wie bisher den Einzelfall betrachtet und danach entscheidet, welches Modell das Kindeswohl am besten gewährleistet. Eine starre gesetzliche Regelung wird hier dem Kindeswohl nicht gerecht.

Sie können meine Argumentation auch in meinen Reden dazu im Bundestag nachvollziehen:

Debatte am 21. Mai 2021: https://dserver.bundestag.de/btp/19/19230.pdf#P.29556

Debatte am 16. März 2018: https://dserver.bundestag.de/btp/19/19020.pdf#P.1615

 

Mit freundlichen Grüßen

Katja Keul

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