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Katja Keul
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Frage von Felix H. •

Laut LTO oder Umfragen u. Forschungen von Prof. Gresser et al. zum gerichtsnahen Sachverständigenwesen seien die dortigen Strukturen bekanntlich "regelrecht mafiös". Was hat Ihre Partei vor?

Laut LTO (www.lto.de vom 5.4.2014, 'Beeinflussung von Gutachtern") oder auch wiss. Umfragen u. Forschungen von Prof. Gresser et al. zum gerichtsnahen Sachverständigenwesen seien die dortigen Strukturen seit Jahren regelrecht mafiös, was auch die zufallsbedingt durch Strafanzeige seiner Ex-Partnerin bedingte Verhaftung eines korrupten Oberstaatsanwalts in Hessen und korrupten Antikorruptionsfachmanns nahelegen. Seit Jahren ist aus o.g.Forschungen bekannt, dass mind. ein Viertel von wirtschaftlich abhängigen Sachverständigen in der "milliardenschweren Streitbewirtschaftungsindustrie" schon Hinweise von Gerichten auf Wunschergebnisse erhalten habe, vom vorauseilendem Gehorsam abgesehen, v. a. sei das Problem im Familienrecht, bei psychologischen und psychiatrischen Gutachtenetc. verbreitet. Was hat Ihre Partei dagegen rechtspolitisch unternommen, was haben Sie vor? Gibt"s Reformbedarf? In Deutschland gibt's bis heute keine Aufsicht in Rechtssachen nach DSGVO. Soll es so bleiben?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verbesserungen in der Auswahl und Qualität von gerichtlichen Sachverständigen beschäftigen die grüne Bundestagsfraktion schon seit Langem. Die von uns grundsätzlich unterstütze Reform des Sachverständigenrechts von 2016 hat einige Fortschritte gebracht, insbesondere bei den Qualifikationsanforderungen für Sachverständige bei Kinderschutzsachen, im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und jüngst bei den von uns geforderten Qualifikationsanforderungen an Familienrichter*innen (und auch Jugendstaatsanwält*innen). Trotzdem bestehen weiterhin Defizite.

So hat die Große Koalition die Gesetzesvorschläge der grünen Bundestagsfraktion für ein Fortbildungsrecht und eine Fortbildungspflicht für Richter*innen und Staatsanwält*innen mehrfach abgelehnt. Gerade durch Fortbildungen kann Problemen bei der Gutachterauswahl vorgebeugt werden. Die Auswahl der Sachverständigen steht im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Gerichte, doch ist unzureichend gesetzlich geregelt. Es gilt zu sichern, dass allein fachliche Eignung und Qualität von Sachverständigen ausschlaggebend für deren Auswahl sind.

Bei der Reform des strafrechtlichen Unterbringungsrechts hat die grüne Bundestagsfraktion gesetzliche Vorgaben für gerichtliche Sachverständige vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass Gutachten und Stellungnahmen

  • objektiv, neutral und unabhängig erstattet  werden,
  • dem Grundsatz der Wissenschaftlichkeit (methodische Orientierung an anerkannten fachwissenschaftlichen Standards) entsprechen,
  • dem Grundsatz der Transparenz genügen (sich also in der Regel nicht nur auf die Aktenlage beziehen),
  • und dass die Kriterien für die Auswahl von Gutachter*innen gesetzlich konkreter vorgegeben werden (Grundqualifikation, Mindestberufserfahrung, erforderliche Zusatzqualifikationen (im Bereich Maßregeln/Unterbringung einschließlich Sachkunde über die gemeindeorientierte soziale Psychiatrie mit ihren Strukturen zur sozialen Bewältigung von Gefährlichkeit)).

Auch dies hatte die CDU/CSU/SPD-Koalition abgelehnt. In der kürzlich vom Bundesjustizministerium vorgelegten Evaluation der Reform des Unterbringungsrechtes taucht das Thema Begutachtung nicht auf. Grund für uns Grüne, das Thema erneut aufzugreifen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Katja Keul

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