Frage an Katja Keul von Reinhard G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Keul,
vor einiger Zeit gab es die Meldung, dass ein US-Finanzunternehmen Interesse am Kauf der deutschen Kreditauskunft Schufa bekundet hat.
https://www.giga.de/news/schufa-soll-verkauft-werden-was-wird-jetzt-aus-den-daten-der-deutschen/
Unabhängig davon, ob dieser Kauf stattfindet oder nicht, habe ich folgende Fragen:
Was passiert nach dem Kauf eines Unternehmens durch Investoren aus den USA oder China mit sensiblen Daten? Unterliegen diese noch den deutschen oder europäischen Datenschutzbestimmungen?
Die Schufa und ihr Geschäftsmodell steht seit langem in der Kritik, unter anderem wegen der undurchsichtigen Bewertungskriterien und anderem. Wie wird eigentlich überprüft, ob sich so ein Unternehmen an alle Bestimmungen des Datenschutzes hält? Sollte es weitere gesetzliche Regeln für solche Unternehmen geben?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei unsere Antwort auf die Anfrage vom 13.06.2021:
Sehr geehrter Herr Großmann,
vielen Dank für Ihre Fragen zur Schufa und zu den gesetzlichen Vorgaben für Auskunfteien. Aus verbraucher- und datenschutzrechtlicher Perspektive gab es in der Vergangenheit immer wieder berechtigte Kritik an der Arbeitsweise der Schufa und Ihre Fragen und Bedenken sind daher äußerst verständlich. Auch wir als grüne Bundestagsfraktion haben uns immer wieder intensiv mit der Tätigkeit der Schufa auseinandergesetzt (vgl. etwa https://gruen-digital.de/2021/01/plaene-der-schufa-zur-konten-durchleuchtung-bundesregierung-justizministerium-tauchen-ab/).
In jüngerer Vergangenheit haben wir uns etwa sehr kritisch über die Pläne der Schufa geäußert, Kontoauszüge von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu durchleuchten. Es ist gut, wenn sie nun voraussichtlich von diesen Plänen Abstand nimmt. Besonders schockierend ist, dass die Schufa offenbar sogar darauf zählte, dass die Menschen einfach online einen Zustimmungsbutton klicken, ohne sich genauer anzuschauen, wofür und wie lange ihre Kontodaten dann gespeichert werden. Es ist ein Unding, dass bewusst damit geplant wurde, Daten offenbar länger zu speichern, als den Kundinnen und Kunden zunächst kommuniziert wird.
Die Schufa hat bereits heute Zugriff auf weitreichende Informationen über die Verbraucherinnen und Verbraucher, die selbst nach wie vor nicht nachvollziehen können, wie und auf welche Weise diese Daten für den persönlichen Score gewichtet werden. Zudem ist bereits bei den heute gespeicherten Daten durchaus fragwürdig, wie relevant sie für die Bonitätsauskunft tatsächlich sind – dies gilt beispielsweise für die dreijährige Speicherung über eine Restschuldverkürzung oder die Information, in welchem Wohngebiet eine Person lebt. Generell gilt: Auskunfteien sollten nur Daten speichern dürfen, die für die Bonitätsauskunft wirklich zwingend erforderlich sind, und Betroffene sollten auch jedes Jahr informiert werden, was über sie gespeichert wird. Der Schufa-Score betrifft potentiell jede und jeden von uns. Von ihm hängt oft das wirtschaftliche Schicksal und die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen ab. Fehler, Missstände, oder grobe Verallgemeinerungen bei der Erstellung des Scores führen zu willkürlicher Diskriminierung und betreffen ganze Bevölkerungsgruppen. Transparenz muss hier die Basis sein, auch um die Möglichkeit einer Korrektur zu haben. In der Vergangenheit hat sich mehrfach sehr deutlich gezeigt, dass der Schufa im Sinne eines effektiven Grundrechtsschutzes – insbesondere hinsichtlich der Wahrung der informationellen Selbstbestimmung – endlich klarere Grenzen gesetzt werden müssen. Das muss zum Schutz der Allgemeinheit unabhängig davon gelten, wo die Auskunftei ihren Sitz hat oder wo deren Investoren sitzen.
Schon heute steht – auch das sprechen Sie an – in vielen Fällen zumindest offen im Raum, ob die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Seit langem setzen wir uns daher für ein entschlossenes Einschreiten der Bundesregierung in Kooperation mit den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten ein, um die effektive Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherzustellen . Einer Absenkung von mühsam erkämpften Standards muss dringend verhindert und gegebenenfalls gesetzlich nachjustiert werden.
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen unsere grüne Haltung und Position habe näherbringen können und versichere Ihnen, dass wir uns weiterhin hier für einen starken und effektiven Datenschutz und die Wahrung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stark machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Keul