Frage an Katja Keul von Reinhard G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Katja Keul,
die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben beschlossen, dass
der Bundesarbeitsminister eine Verordnung zum Homeoffice erlassen soll. Danach sollen die Arbeitgeber, wenn das möglich ist, bis zum 15. März Homeoffice zulassen. So habe ich das gehört.
Auf welcher Gesetzesgrundlage kann der Bundesarbeitsminister so eine Verordnung erlassen? Muss hier nicht der Bundestag beteiligt werden? Ich denke, dass das Infektionsschutzgesetz dem Bundesgesundheitsminister ganz bestimmte Rechte einräumt? Ist so eine Entscheidung durch das beschlossene Infektionsschutzgesetz gedeckt? Wer würde die Kosten für das Homeoffice tragen?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Großmann,
die Rechtsgrundlage für die Verordnung zum Homeoffice befindet sich in der Tat nicht im Infektionsschutzgesetz, da dieses nur den Bundesgesundheitsminister ermächtigt.
Der Arbeitsminister hat von der Verordnungsermächtigung nach § 18 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) eingefügt worden ist, Gebrauch gemacht.
Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage.
Beste Grüße
Katja Keul