Frage an Katja Keul von Reinhard G. bezüglich Innere Angelegenheiten
Sehr geehrte Frau Keul,
Nächsten Mittwoch will sich die Ministerkonferenz unter Leitung von Frau Merkel treffen, und könnte sehr weitreichende Dinge beschließen. In welcher Form sind die Parlamente bei den Beschlüssen oder der Erstellung der Beschlussvorlagen beteiligt? Stimmt es, dass in einer Beschlussvorlage steht, dass alle Menschen mit Erkältungs-Symptomen in Quarantäne gehen sollen? Werden alle Beschlussvorlagen vorher öffentlich gemacht?
Das Infektionsschutzgesetz, bei dem in dieser Woche im Bundestag über Änderungen debattiert wird, greift tief in die Rechte der Bevölkerung ein. Zudem kann es zu Auswirkungen auf die Wirtschaft kommen, die nicht gleich abzusehen sind. Wie ist hier der notwendige vollständige Parlamentsvorbehalt auf Bundes- und Länderebene gesichert?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Großmann,
mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert. Das Parlament, also die Legislative, entscheidet nun die wesentlichen Dinge selbst und ermächtigt die Executive, die Details in Verordnungen zu regeln. Das Parlament beschreibt damit den Rahmen, innerhalb dessen Bundesregierung und Landesregierung agieren können. Damit sind unsere Grundrechte besser geschützt. Zugleich ist ein zügiges Reagieren auf das Infektionsgeschehen möglich.
Die Beschlussvorlagen für die Beratung mit den Ministerpräsident*innen werden vom Kanzleramt erarbeitet und den Länderchefinnen und Länderchefs vorgelegt. Diese Beschlussvorlagen werden erst nach Prüfung und Beratung abgestimmt, festgelegt und veröffentlicht. Die Verordnungen sind künftig von Gesetzes wegen zu begründen und zu befristen. Maßnahmen werden im Grundsatz auf vier Wochen befristet.
Allerdings haben die Ministerpräsident*innen und die Kanzlerin bei ihrem letzten Treffen kein gutes Bild abgegeben. Die Bundesregierung hat durch unsystematische Einzelforderungen im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, zumal vieles nicht beschlossen wurde.
Bezüglich der Quarantäne bei Erkältung, besteht bei Personen mit Atemwegserkrankungen seit Oktober wieder die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Ob eine Testung notwendig ist, entscheidet die Hausärztin, bzw. der Hausarzt. Es wird angeraten zuhause zu bleiben, bis die akuten Symptome abklingen. Hier können Sie die aktuellen Beschlüsse nachlesen:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1811822/964c5e7487b051beee105d4c7554fbd6/2020-11-16-beschluss-mpk-data.pdf?download=1
Die Menschen haben ein Recht darauf zu wissen, warum bestimmte Maßnahmen für nötig gehalten werden und wie es in den nächsten Wochen und Monaten weitergehen soll. Auch deshalb gehört die Debatte darüber in die Öffentlichkeit in den Parlamenten.
Hier finden Sie unseren Änderungsantrag dazu vom 17. November 2020:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/243/1924380.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Katja Keul